Anlage FE 1 / negative Einkünfte aus GbR

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Anlage G, etwas weiter unten im Formular, unter "Einkünfte aus Beteiligungen". Wird aber auch ohne das Zutun deiner Tochter, also von Amtswegen, in die Einkommensteuerfestsetzung einbezogen.

Die Anlage FE1 gehört zur Feststellungserklärung. Also das, was der "Fachmann" bereits getan hat. Damit hat sie nichts zu tun.