Kleinunternehmer mit Kunden im Ausland?
Guten Abend,
ich bin selbst Student, mit Nebenjob und habe vor kurzem ein Gewerbe mit der Kleinunternehmerregelung angemeldet. Ich verdiene mir nebenbei auf Fiverr (Freelancerplatform) ein bisschen dazu, indem ich für Privatpersonen programmiere oder bei kleinen Projekten helfe.
Der Verdienst liegt bei ca. 200€ pro Monat, also recht kleine Beträge.
Mir stellt sich nur die Frage, wie das aussieht, wenn diese Privatpersonen aus dem Ausland (EU aber auch nicht EU) kommen.
Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ich eine Einkommensteuererklärung, mit Anlage G (Gewerbebetrieb), der Einnahmen Überschussrechnung und der Umsatzsteuer Jahreserklärung abgeben muss. Da ich als Kleinunternehmer ja keine Umsatzsteuer erheben darf, hätte ich gedacht, das diese dann zumindest allein mit Kunden aus Deutschland, Null ist.
Wie ist das jetzt aber mit Kunden aus dem Ausland?
Vielleicht noch hilfreich:
Ich habe bisher keine Rechnung aktiv ausgestellt, wo ich einen Text wie "keine USt. mit Hinweis auf §19 UStG ." angeben könnte
1 Antwort
Seltsam, wenn sich Jemand einen 7,5-tonner kauft, fragt er vorher welchen Führerschein er braucht, aber wenn es um einen Gewerbebetrieb geht, wird erstmal angemeldet und dann gefragt, welche Regelungen wichtig sind.
Die Kleinunternehmerregelung ist nur für inländische Kunden von Bedeutung. Ausländische Kunden, die Unternehmer sind, EU, oder nicht EU zahlen keine Umsatzsteuer an Dich und bekommen Nettorechnungen. Trotzdem besteht der Vorsteuerabzug, womit schon, insbesondere bei Deinen Leistungen, die Regelbesteuerung vermutlich viel besser wäre.
Und das scheint zunehmend um sich zu greifen, dass man "freelancer" sei und über Plattformen wie fiverr und upwork abrechnet.
Als Kundin habe ich jedenfalls gerade lieber eine "echte" Person mit einer Übersetzung beauftragt, anstelle über ein Portal ("unsere Dienstleister leben überall in der Welt, und falls das Dokument nicht per Post bei Ihnen ankommt, haften wir nicht").
das ausländische Privatpersonen aus meiner Perspektive Unternehmen gleichzusetzen sind?
Nein, das bedeutet, dass einem ausländischen Kunden, der eine USt -ID hat (wenn er aus der EU kommt), oder die Unternehmereigenschaft durch geeignete Unterlagen nahweisen kann, wenn es aus einem Drittland kommt, keine Umsatzsteuer zahlt (Reverse Charge), aber private Kunden zahlen die Deutsche Umsatzsteuer.
Aber welche Privatperson lässt sich etwas programmieren?
Personen die etwas im Internet gesehen haben, es gerne selbst hätten, allerdings nicht umsetzen können. z.B. Wasserstandmessung mit Display oder LED-Uhr. Meistens Sachen mit einem Raspberry Pi oder Mikrocontroller, die für mich eher ein Hobby sind. Da sie aber Geld bezahlen, muss ich es ja anmelden.
Das Problem ist halt, das man keine persönlichen Informationen erhält. Kein Name, Adresse, ... Nicht mal zwingend ein Land.
Ok, da ich ausschließlich mit Privatpersonen interagiere müsste sie die deutsche Umsatzsteuer zahlen. Weil ich aber ein Kleinunternehmen angemeldet habe, darf ich keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Also muss ich mich dabei um nichts mehr kümmern?
"Ausländische Kunden, die Unternehmer sind"
Bedeutet dass, das ausländische Privatpersonen aus meiner Perspektive Unternehmen gleichzusetzen sind?
Oder ist es eine Verwechslung, weil ich hatte mich extra nur auf Privatpersonen bezogen.