Hundesteuer_ Erst-oder Zweitwohnsitz
Hi Leute, habe überlegt wenn ich umziehe den wohnsitz an dem ich mich mehr aufhalte als Zweitwohnsitz anzugeben... der aufenthalt ist so gut wie ausgeglichen, etwas mehr am zukünftigen sitz, würde diesen trotzdem als zweitwohnsitz angeben wenn das geht, da ich den hund dann an dem anderen wohnsitz anmelden könnte. dort ist die hundesteuer nämlich geringer. kann man mir überhaupt nachweisen, wo ich mich mehr aufhalte??
2 Antworten
kann man mir überhaupt nachweisen, wo ich mich mehr aufhalte??
Ganz einfach: Man läßt den Wauzi von der Leine und in die Richtung wo er hinzieht ist Dein Erstwohnsitz zu orten. Äußerst ungeschickt also, sich einen Hund zu halten. Da hast Du den Blockwart im Hause leben! Ich schlage vor, lieber eine Blindschleiche oder eine Schildkröte zu halten. Aber auf die gibt es ohnehin keine Steuer.
Der Hund muss dort angemeldet werden, wo sich der Hund am meisten aufhält, also dem Hauptwohnsitz des Besitzers.
Um rechtlich auf dem richtigen Weg zu sein sollte man die höheren Kosten in Kauf nehmen, denn die Strafe würde um einiges höher ausfallen.
Ich habe gerade festgestellt, dass Du diese Frage wohl nur eingestellt hast, um von den übrigen 7 Fragen mit den Links, für die Du wohl bezahlt wirst.abzulenken.
Ganz so dumm wie Du denkst sind wir aber nicht!