Hundesteuer Ermäßigung erst ab Einreichen des ALG II Bescheid gewährt, selbst wenn man Antrag vor 3 Monaten gestellt hat, der Bescheid aber erst später kam?

3 Antworten

Hallo,

das Problem wird sein, die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. d.h. in der Regel, wenn die Voraussetzungen in drei oder mehr aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt sind, ist der gesamte Jahresbetrag zu bezahlen. Eine Aufteilung auf Monate erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung. Diese nachzulesen, ist in den meisten Fällen auch online möglich. Evtl. findest du darin auch Rechtsgrundlagen, wie die Steuer bei Alg2 Bezug geregelt wird.


Aenni172631 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 12:06

Hallo Gaenseliesel- vielen Dank für deine schnelle Antwort im Voraus!

Na ja- so ganz stimmt es ja nicht dass es eine Jahressteuer ist und fürs komplette Jahr zu zahlen sei, denn sowohl letztes Jahr als auch dieses kam die erste Rechnung zum 15.05.18 wonach eben 165 € zu zahlen waren, als ich versucht habe dort was zu klären- misslang es jedes Mal zudem habe ich direkt im Juni den Bescheid des JobCenters per Mail zugeschickt! Es tat sich nichts bis auf die Antwort- ein gesonderter Hundesteuer Bescheid geht mir in den nächsten Tagen zu. Ich nehme an es war der Bescheid für die zweite Jahreshälfte- diesen Bescheid habe ich aber bis heut nicht erhalten also fragte ich erneut telefonisch nach- total unfreundlich teilte man mir mit -also die Sachbearbeiterin, die dafür zuständig ist- ihr liegt kein Bescheid des ALG II von mir vor... dabei war sie es die meine E-Mail beantwortet hatte.... sie war der Meinung sie hat nichts bekommen und wenn ich mich beeilen würde dann könnte die evtl 07.2018 noch ermäßigen- ergo würde sich 06.18 nicht ermächtigt... dann kam auch schon der nette Brief des Inkassos mit Pfändungsandrohung ... es ist alles so deprimierend für mich ...

du schreibst des Weiteren- ich siehe ich kann doch Einiges tun- aber aus all den Kommentaren erschließt es sich mir nicht was genau? Bis auf deine Idee nicht mehr hinterher zu telefonieren sondern einen Brief an den Bürgermeister zu schreiben! Nur bringt es was? Wird er überhaupt einen Blick drauf werfen ..? Ein Versuch ist es ganz klar wert und das werde ich such tun ... Danke für alles ! Liebe Grüße

Die Hundesteuer scheint kommunal in Satzungen geregelt zu sein. So ist es z.B. in Oldenburg, und das entspräche der Entscheidung Deiner Stadt:

  • für das Halten von einem Hund ausschließlich durch Leistungsempfänger nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen.
  • Wird ein Zweithund nach § 2 Abs. 1 oder 3 angemeldet, entfällt die Ermäßigung für den Ersthund.

Hinweis:

Die Steuer wird auf Antrag und unter Vorlage der erforderlichen Nachweise auf die Hälfte ab Bekanntgabe ermäßigt. Die Ermäßigung wird nur so lange gewährt, wie der Bürger die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.


Aenni172631 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 10:47

Aber ich konnte doch nichts vorlegen da das Amt so lange gebraucht hat um mir den Bescheid zukommen zu lassen!

Meinerseits entscheidet der BGH dass die Steuer gar nicht gezahlt werden muss weil man eh vom Existenzminimum lebt andererseits wird nicht mal nachträglich was anerkannt obwohl man es nachweisen kann und hinzu unverschuldet die geforderten Unterlagen nicht vorlegen konnte! Danke für deinen Beitrag doch hilfreich war dieser leider gar nicht

Ich will Dir ja keine grossen Hoffnungen machen, aber ...

Wie man hier sieht, bist Du sehr wohl in der Lage, etwas zu tun.

Aber lass´ das Telefonieren - das bringt selten etwas.

Ich würde einen entsprechenden Brief an den Bürgermeister richten.


Gaenseliesel  21.08.2018, 12:52

....die Antwort an mich, war wohl an uns beide gedacht ! ;-)