Hundesteuer Ermäßigung erst ab Einreichen des ALG II Bescheid gewährt, selbst wenn man Antrag vor 3 Monaten gestellt hat, der Bescheid aber erst später kam?
Hallo zusammen,
ich beziehe mit 39 Jahren zum ersten Mal ALG II, nach der Trennung und Auszug aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung, waren meine 2 kleinen Jack Russel Terrier Mischlinge, das Einzige was ich mitnahm. Ich war damals sehr krank, (schwere Depressionen da meine Schwester, meine Mama, mein Bruder und nun auch mein Vater verstorben waren) sind die 2 Hunde das Einzige was mir geblieben ist. Mein Arzt hatte mir sogar seinerzeit ein Atest ausgestellt dass ich auf die beiden angewiesen bin! (Ich muss dazu sagen, ich bin geflohen vor meinem Ex Mann und er wollte mir Anfangs nicht einmal die Hunde heraus geben).
Letztes Jahr hatte ich lediglich eine Aufstockung bekommen, da der Antrag auf Aufstockung und das Zusenden des Bescheides länger gedauert haben, wurde eine Ermäßigung für 1 Hund für lediglich 5 Monate gewährt und für den 2 ten musste ich voll zahlen!
dieses Jahr war es so, dass ich auf Grund der Nachgezahlten Unterhaltsleistungen meines Ex Manns, mein Antrag erst ab 01.04.18 bewilligt worden ist, der Bescheid mir aber erst am 26.06.18 zugesandt wurde. Eben aus dem Grund musste ich für 2 Hunde volle Hundesteuer zahlen -zusammen jährlich 432€!!! - obwohl ich es mehrfach telefonisch mitgeteilt hatte, dass ich auf den Bescheid warte, die Leistung aber bewilligt wurde. Die Mitarbeiterin lässt sich da auf kein Gespräch ein- schlimmer noch- sie gab die Zahlung der Inkassoabteilung ab wodurch weitere 30€ Unkosten entstanden sind....
Was kann ich da tun? Ich hab gelesen, dass der BGH sogar einem klagenden Hundebesitzer, der ebenfalls ALG II Empfänger war, Recht zugesprochen gar keine Steuern zahlen zu müssen. Ich hab schon keine Kraft mehr dagegen vorzugehen weil ich auf nicht weiß wie. Am Telefon wird man unfreundlich behandelt und abgewimmelt, ich finde es so ungerecht da ich immer die Hundesteuer gezahlt hatte als ich noch gesund, verheiratet und erwerbstätig gewesen bin....
Kann mir da jemand helfen???
Danke für alle Tipps und Infos im Voraus...
3 Antworten
Hallo,
das Problem wird sein, die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. d.h. in der Regel, wenn die Voraussetzungen in drei oder mehr aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt sind, ist der gesamte Jahresbetrag zu bezahlen. Eine Aufteilung auf Monate erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung. Diese nachzulesen, ist in den meisten Fällen auch online möglich. Evtl. findest du darin auch Rechtsgrundlagen, wie die Steuer bei Alg2 Bezug geregelt wird.
Hallo Gaenseliesel- vielen Dank für deine schnelle Antwort im Voraus!
Na ja- so ganz stimmt es ja nicht dass es eine Jahressteuer ist und fürs komplette Jahr zu zahlen sei, denn sowohl letztes Jahr als auch dieses kam die erste Rechnung zum 15.05.18 wonach eben 165 € zu zahlen waren, als ich versucht habe dort was zu klären- misslang es jedes Mal zudem habe ich direkt im Juni den Bescheid des JobCenters per Mail zugeschickt! Es tat sich nichts bis auf die Antwort- ein gesonderter Hundesteuer Bescheid geht mir in den nächsten Tagen zu. Ich nehme an es war der Bescheid für die zweite Jahreshälfte- diesen Bescheid habe ich aber bis heut nicht erhalten also fragte ich erneut telefonisch nach- total unfreundlich teilte man mir mit -also die Sachbearbeiterin, die dafür zuständig ist- ihr liegt kein Bescheid des ALG II von mir vor... dabei war sie es die meine E-Mail beantwortet hatte.... sie war der Meinung sie hat nichts bekommen und wenn ich mich beeilen würde dann könnte die evtl 07.2018 noch ermäßigen- ergo würde sich 06.18 nicht ermächtigt... dann kam auch schon der nette Brief des Inkassos mit Pfändungsandrohung ... es ist alles so deprimierend für mich ...
du schreibst des Weiteren- ich siehe ich kann doch Einiges tun- aber aus all den Kommentaren erschließt es sich mir nicht was genau? Bis auf deine Idee nicht mehr hinterher zu telefonieren sondern einen Brief an den Bürgermeister zu schreiben! Nur bringt es was? Wird er überhaupt einen Blick drauf werfen ..? Ein Versuch ist es ganz klar wert und das werde ich such tun ... Danke für alles ! Liebe Grüße
Die Hundesteuer scheint kommunal in Satzungen geregelt zu sein. So ist es z.B. in Oldenburg, und das entspräche der Entscheidung Deiner Stadt:
- für das Halten von einem Hund ausschließlich durch Leistungsempfänger nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen.
- Wird ein Zweithund nach § 2 Abs. 1 oder 3 angemeldet, entfällt die Ermäßigung für den Ersthund.
Hinweis:
Die Steuer wird auf Antrag und unter Vorlage der erforderlichen Nachweise auf die Hälfte ab Bekanntgabe ermäßigt. Die Ermäßigung wird nur so lange gewährt, wie der Bürger die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.
Ich will Dir ja keine grossen Hoffnungen machen, aber ...
Wie man hier sieht, bist Du sehr wohl in der Lage, etwas zu tun.
Aber lass´ das Telefonieren - das bringt selten etwas.
Ich würde einen entsprechenden Brief an den Bürgermeister richten.
Aber ich konnte doch nichts vorlegen da das Amt so lange gebraucht hat um mir den Bescheid zukommen zu lassen!
Meinerseits entscheidet der BGH dass die Steuer gar nicht gezahlt werden muss weil man eh vom Existenzminimum lebt andererseits wird nicht mal nachträglich was anerkannt obwohl man es nachweisen kann und hinzu unverschuldet die geforderten Unterlagen nicht vorlegen konnte! Danke für deinen Beitrag doch hilfreich war dieser leider gar nicht