Alg ii verteilbares Einkommen?

3 Antworten

Welch ein Kuddelmuddel!

Schon in Deiner Frage schreibst Du einmal "Lebensgefährte" und dann "Lebensgefährtin" - ja was denn nun?

Du bist schwerbehindert und arbeitest deshalb nicht. - Wie sieht es mit Deinem Einkommen aus? Erwerbsminderungsrente plus Grundsicherung? Oder wie?

Dein Lebensgefährte ist selbständig. - Wie sieht es mit seinem Einkommen aus? Könnte er allein von seinem Einkommen leben? Hätte er allein für sich mindestens so "viel" wie Hartz IV?

Wieso seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft?
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

  • Verheiratet seid Ihr nicht.
  • Habt Ihr eins oder mehrere gemeinsame Kinder?
  • Seid Ihr eine Einstandsgemeinschaft?

Würdet Ihr die beiden ersten Punkte erfüllen, wäret Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Punkt 3 bedeutet: Wenn einer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, steht der andere dafür mit ein. Seid Ihr Euch aber einig, nee, jeder muss selber zusehen, wie er aus seiner finanziellen Misere rauskommt, seid Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. - Und so wie Du schreibst, trifft dies auch nicht auf Euch zu. Sonst würde nämlich Dein Lebensgefährte den Dir zustehenden Anteil auszahlen.

Wenn also alle drei Punkte nicht auf Euch zutreffen, seid Ihr keine Bedarfsgemeinschaft, sondern bezüglich Jobcenter eine Wohngemeinschaft. - Das bedeutet:

Jeder von Euch, der als Single zu wenig Einkommen hat und deshalb Hartz IV beantragen muss, beantragt für sich selbst als Single Hartz IV.

Das bedeutet dann auch, dass Du mit irgendwelchen Einkommen Deines Lebenspartners bezüglich Jobcenter nichts zu tun hast. Du bekommst dann Deinen vollen Regelsatz als Single sowie die Hälfte der Kosten der Unterkunft (= KdU = Miete, Nebenkosten + Wassergeld), die andere Hälfte muss Dein Lebensgefährte zahlen (wie auch immer, allein oder mit Hilfe des Jobcenters).

Hat einer von Euch so "viel" Einkommen, wie Hartz IV wäre, beantragt er beim Jobcenter gar nichts, denn dann gibt es ja gar keinen Grund, Hartz IV zu beantragen. In dem Falle könnte demjenigen vielleicht Wohngeld zustehen. Wohngeldberechtigt sind diejenigen, die mindestens 80% Einkommen haben von dem, was Hartz IV ausmacht.

Wohngeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

H i e r . d a z u . R e c h n e r :

Arbeitslosengeld II Rechner
https://www.gegen-hartz.de/hartz-4-rechner

Wohngeldrechner
https://www.wohngeldrechner24.de/
und hier noch einer - diesen habe ich noch nicht ausprobiert:
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

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Falls Dein Lebensgefährte finanziell für sich selbst sorgen kann, könnte auch dieses Urteil vom Sozialgericht Gießen interessant sein:

Müssen Partner von SGB II-Empfängern ihre gehaltsabrechnung beim Jobcenter vorlegen
https://www.datenschutz-notizen.de/muessen-partner-von-sgb-ii-empfaengern-ihre-gehaltsabrechnung-beim-jobcenter-vorlegen-3417872/

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Falls Ihr nach all dem vorgenannten im Grunde gar keine Bedarfsgemeinschaft seid, ist jetzt "nur" noch die Frage, wie Ihr das dem Jobcenter klar macht. - Dazu könnt Ihr Euch bzw. Du Dich an eine Arbeitsloseninitiative vor Ort wenden (google so mit Deinem Wohnort oder dem nächstgrößeren, falls Euer klein ist).

Bei weiterem Beratungsbedarf zu diesem oder einem anderen sozialen Thema empfehle ich eine Sozialberatung, google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO).

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Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten). - Während bis vor nicht langer Zeit telefonisch beraten wurde, muss man nun (nach Terminvereinbarung) dort persönlich erscheinen. Lies dazu:

Beratung nicht mehr am Telefon – Verein Arbeitslosen-Telefonhilfe berät nur noch persönlich – neues Abrechnungssystem ist schuld

https://www.elbe-wochenblatt.de/2019/08/20/beratung-nicht-mehr-am-telefon-verein-arbeitslosen-telefonhilfe-beraet-nur-noch-persoenlich-neues-abrechnungssystem-ist-schuld/

Oder wenn Du in Hamburg wohnst, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße

An die Telefonhilfe wende Dich zuerst.

Wenn Du nicht in Hamburg wohnst, google zusätzlich mit Beratung für Arme plus Deinem Wohnort. In einigen Städten und Gemeinden gibt es spezielle Beratungsangebote, so wie in Hamburg, unter anderem zum Beispiel auch in Bremen.

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Auch könntest Du für ein kleines Honorar einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen. Geh dafür auf die Seite

Frag einen Anwalt

Auf der Seite wird Dir genau erklärt, wie es dort funktioniert.

Das kostenlose Forum dort empfehle ich nicht. Wenn ich mich dort umschaute, schien mir, dass gute verlässliche Antworten Glücksache sind. Besser ist, gegen ein kleines Honorar einen Fachanwalt für Sozialrecht zu fragen.

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Du siehst, es kann sich lohnen, die Frage sorgfältig und zudem ausführlich zu formulieren.

Ach ja, was soll das bedeuten: "... aber das Einkommen reicht uns nicht deshalb stellt mein Lebensgefährte als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft einen Antrag ..."

Dein Lebensgefährte ist doch nicht Dein Vormund, Ihr seid doch zwei gleichberechtigte Menschen. Selbstverständlich hast Du genauso das Recht, Dich ans Jobcenter zu wenden. Und das scheint mir nun dringend nötig! Schließlich wird Dir Geld abgezogen, das Dein Lebensgefährte Dir zu zahlen hat. Mal ganz abgesehen davon, dass der Regelsatz viel zu geirng ist und alle mit Regelsatz zu wenig Geld zum Leben haben - Du hast ja dadurch noch weniger. - Weil das Jobcenter Dir das Geld abzieht und Du deshalb zu wenig Geld zum Leben hat, muss der Sachbearbeiter sich etwas einfallen lassen, wie er diese unmögliche Situation heilt.

Sinnvoll kann es sein, wenn Du Dir Hilfe holst, so wie ich es eben beschrieben habe.

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Nun gebe ich Dir noch meine Hinweise rein. Wegen der Corona-Zeit ist der Beginn etwas kompliziert.

Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

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A n f a n g

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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

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E n d e

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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken"). - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Text zu lang, weiter per Kommentar.


cyracus  27.08.2020, 03:21

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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Falls noch nicht geschehen, lasse Dich von der GEZ befreien lassen (Antrag gibts beim Grundsicherungsamt), und falls es an Deinem Wohnort eine Ermäßigung für den Nahverkehr gibt, bekommst Du auch dafür Unterlagen vom Grundsicherungsamt. (Für beides musst Du danach fragen, von selbst rücken die Ämter nix raus.)

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

So richtig verstehe ich Euer Problem nicht.

Das Einkommen von Deinem LG reicht nicht für Euch beide. OK.

Deshalb habt Ihr einen Antrag auf Aufstockung gestellt. OK

Was mich wundert ist, dass Ihr zwei Zahlungen erhaltet, denn als Bedarfsgemeinschaft dürfte doch nur eine Zahlung erfolgen und mit dem Geld könnt ihr wirtschaften.

Das Einkommen vom LG + das Geld vom Jobcenter ist ja das "Familieneinkommen."

Ihr kauft oh bestimmt nicht getrennt Eure Lebensmittel und den Strom, die Miete usw. sind doch auch für beide.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

cyracus  27.08.2020, 04:42

Hi, meine Antwort ist raus. Mit dem Editor stimmte insoweit etwas nicht, dass die Antwort rausgeht, wenn noch 400 Zeichen übrig sind (haben die vom Programmier-Team herausgefunden).

Naja, Spezialist für laaaange Antworten bin hier ja nur ich ‹(••)›

cyracus  23.08.2020, 03:21

Hi, richtig, meine Antwort beginnt auch mit "Welch ein Kuddelmuddel", dann habe ich eine Stunde an der Antwort gesessen - und als ich die absenden will, streikt der Editor. Meine Antwort hängt da fest, so'n Mist!

Habe an das GF-Team einen Eil-Hilferuf gesendet, damit meine Antwort rausgeht. Vermutlich sind die beiden eine Wohngemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft. Dann kommt ja noch das Gießener Urteil bezüglich Partnerschaft hinzu ...

@huansamo, Du liest dies ja auch. Meine Antwort geht vielleicht schon heute (Sonntag) raus, sonst hoffentlich Montag.

Weshalb stellte denn der Lebensgefährte Antrag auf ALG II .... der Anspruch entsteht doch einzig aus Deiner Bedürftigkeit.

Und was für ein Betrag wird da jetzt an ihn ausgezahlt .... wenn sein Einkommen seinen Bedarf deckt?


huamsamo 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 16:00

Ich muss meine Frage nochmals bearbeiten und formulieren.

Man (700 € Nettoeinkommen, berücksichtigendes Einkommen ist 480€ nach Abzug des Freibetrags vom Nettoeinkommen, Eigenbedarf inkl. Miete ist 600€) und Frau(kein Einkommen, Eigenbedarf inkl Miete ist auch 600 €) bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

Wie werden die individuelle Leistungsansprüche der Mitglieder der Badrfgemeinschaft verrechnet? Welche Argument ist richtig:-

Argument A:- Man bekommt

(600 € - 480 €)= 120 € und die Frau bekommt 600 € von Jobcenter.

Argument B:- Man bekommt

600 € - (480÷2)= 360 € und die Frau auch 360 € von Jobcenter.

huamsamo 
Beitragsersteller
 19.08.2020, 11:49

Weil wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, erhalte ich Leistungen von JC genauso wie mein Lebensgefährte vom JC bekommt, also das anrechnbare Einkommen meiner Lebensgefährtin wurde durch 2 geteilt ( verteilbares Einkommen).

cyracus  23.08.2020, 15:13
@huamsamo

Möglicherweise seid Ihr gar keine Bedarfsgemeinschaf, also dürft Ihr nicht als solche vom Jobcenter eingestuft werden. Möglicherweise seid Ihr eine Wohngemeinschaft und damit für das Jobcenter jeder Single. - Unter der Antwort von wfwbinder schreibe ich ja, dass meine ausführliche Antwort im Editor festhängt (dem Fenster, in das wir reintippen).

Also noch etwas Geduld, meine Antwort kommt - und damit hast Du viel zu lesen ‹(••)›