Heizkostenschätzung Korrektur möglich?
Guten Tag
Ich versuche es mal kurz zu halten.
Mieter X konnte wegen Gesundheitlichen Problemen die ablese Termine nicht einhalten.
Für das Jahr 2021 wurde dann geschätzt.
Dieses Jahr konnte abgelesen werden.
Ist es möglich die Schätzung vom letzten Jahr nun zu korrigieren und ggf Geld zurückzubekommen ?
Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort.
2 Antworten
Wenn jetzt der Zählerstand, der ja den Verbrauch aus 2021 beinhaltet, abgelesen wird, braucht niemand von euch was machen.
Denn dann korrigieren sich alle damaligen Angaben ja von selbst!
Oder in welche Richtung zielt Deine Frage ab???
Problem dabei ist.
Die Heizkosten für Öl werden als Vorschuss jeden Monat an den Vermieter gezahlt.
Er hat diesen Vorschuss wegen der Schätzung sogar um 25€ erhöht.
Nun ist die Frage ob er überhaupt den Überschuss wieder zurückzahlen muss.
Dazu kommt das ende letzten Jahres von Öl auf Gas umgestellt wurde.
Also frage ich mich wie man da noch genau schauen kann was nun wie verbraucht wurde.
Muss der Vermieter uns überhaupt eine Abrechnung dafür zeigen wenn er alles selbst verwaltet ?
Das korrigiert sich doch von selbst, wenn nun der echte Zählerstand abgelesen wurde.
Beispiel:Du hast in 2 Jahren 3.000 verbraucht.
A. Für das erste Jahr hast Du für geschätzte 1.000 kwh bezahlt, bleiben 2.000 für das zweite Jahr zu bezahlen.
B. Für das erste Jahr wurden 500 geschätzt, die Du bezahlt hast. Bleiben 2.500 für das zweite Jahr zu bezahlen.
In beiden Fällen zahlst Du insgesamt für 3.000 kWh.