Darf mein Vermieter meine Nebenkostenabrechnung hochrechnen?
Ich habe einen Zwischenzähler für den Strom, der am 10.04.2014 eingebaut wurde. Jetzt bekam ich eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 23.08.2013-20.08.2014. Anstatt jetzt die Zähler (die übrigens digital von außerhalb abgelesen werden) an den 2 Stichtagen abzulesen, die Differenz zu bilden und mir meinen Verbrauch in Rechnung zu stellen, wurde einfach der Zähler am 01.07.2014 und am 12.02.2015 abgelesen und das ganze auf 365 Tage hochgerechnet. Ist das legitim? Hochrechnen obwohl sie die Zähler einfach ablesen könnten? Und vor allem ist das Hochrechnen auf die Weise legitim, da die zum Hochrechnen verwendeten Daten ja ein halbes Jahr nach dem angegebene Abrechnungszeitraum aufgenommen wurden?
Vielen Dank im Voraus schonmal für hilfreiche Antworten
3 Antworten
Lege Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein und bezahle alle Positionen der Nebenkostenabrechnung außer der Stromabrechnung.
Fordere den Vermieter auf entsprechend der Zählerstände abzurechnen. Wenn er zu den Stichtagen keine Ablesung vorgenommen hat, dann kann er zum einen den Endzählerstand von der letzten Abrechnung heranziehen und den Zählerstand zum Ende der Nebenkostenabrechnungsperiode kann er rückrechnen. Allerdings ist so ermittelte Zählerstand dann auch als Anfangszählerstand für die neue Abrechnungsperiode heranzuziehen.
Dem ganzen kannst Du aber auch dadurch aus dem Wege gehen, dass Du Dir selbst die Zählerstände an den Sichtagen notierst.
Legitim ist die Hochrechnung durchaus, wenn sie korrekt angewendet wird.
Kleiner Vertipper, der Zwischenzähler wurde am 10.04.2013 eingebaut, nicht 2014
Lieber Spodermon,
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Viele Grüße
von Ria vom finanzfrage.net-Support
Um die Sache mal genau zu fassen:
Die Abrechnung bis 22.8.2013 ist bereits erfolgt? Dann steht der rechnerische Anfangs-Zählerstand für die Folgeperiode bereits fest.
Wenn die 2014-er Ablesung nun bereits 50 Tage vor dem Stichtag erfolgt, dürfte der Fehler durch die Extrapolation nicht allzu groß sein, zumal sich das mit der nächsten Abrechnung wieder ausgleicht. Bei mir ist auch manchmal keine Ablesung zum Stichtag (1.9.) möglich, es erfolgt dann eine "Schätzung" aufgrund der Ablesung des Netzbetreibers im Mai. Die Abweichung lag noch nie über 50 kWh entsprechend knapp 13€.
Fordere halt den Vermieter auf, künftig eine zeitnahe Ablesung zu gewährleisten, damit die Stromabrechnung zutreffend ist.
Du kannst aus der alten Abrechnung einen entsprechenden Anteil aus dem gezählten Strom berechnen (10.4. bis 22.8. ist etwa ein drittel Jahr), also muss von einem Zählerstand x am 22.8.2013 ausgegangen werden. Dabei ist x die Anzahl der kWh, die einem Drittel des in der Vorperiode abgerechneten Verbrauchs entspricht.
Dies wäre die kulante Methode.
Rechtlich durchzusetzen wäre m.E. auch, eine Neuberechnung des Verbrauchs der Vorperiode aufgrund offensichtlich falscher Schätzung.
Ja die Abrechnung bis 22.08.2013 ist bereits erfolgt. Allerdings wurde bei dieser Abrechnung die Kosten anders bestimmt, da ja nicht über den ganzen Abrechnungszeitraum (August 2012 bis August 2013) ein Zwischenzähler (eingebaut April 2013) vorhanden war, sonder erst mitten in dieser Periode eingebaut wurde. Deshalb wurde damals einfach der prozentuale Anteil meiner Wohnung, an der Gesamtfläche für die der Zähler zuständig ist auf mich abgewälzt. Im vergleich mit der jetzigen Rechnung, die ja dank Zwischenzähler (und trotz Hochrechnung) eher meinem Verbrauch entspricht, habe ich deshalb letztes mal das 3fache an Strom bezahlt