Heiraten trotz Grundsicherung meiner zukünftigen Schwiegermutter?
Ich bin Alleinerziehende Mutter von zwei Teenagern (13,16) und habe nach meiner Scheidung ein Haus gekauft (€350.000). Ich verdiene ca. € 2.300 netto.
Ich würde gerne meinen Freund heiraten, allerdings sind wir unsicher, wie es finanziell bei uns weitergeht nach einer Heirat. Er ist Einzelkind, verdient € 2.200,- und zahlt im Monat ca. € 300,- an seine Mutter bzw. das Sozialamt. Meine zukünftige Schwiegermutter ist 84 Jahre und dement. Sie bezieht Grundsicherung und ist in einem Pflegeheim untergebracht ist.
Kann es sein, dass das Sozialamt uns in die Pflicht nimmt, rückwirkend für einige Jahre für den Lebensunterhalt der Mutter aufzukommen und ich somit eventuell mein Haus verkaufen muss? 😱
3 Antworten
Es gibt die Grundsicherung für Rentner, die so ihre Rente aufstocken nach dem Gesetz Sozialgesetzbuch 12 (= SGB XII). Wenn die Mutter Deines Freundes keine algemeine Sozialhilfe, sondern diese Art von Sozialhilfe erhält, sind Angehörige erst dann verpflichtet, sich am Unterhalt ihres Angehörigen zu beteiligen, wenn sie jährlich mehr als 100.000 Euro Einkommen haben. - Nachlesen kannst Du es in dieser sehr guten und ausführlichen Info:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung
Aus irgendwelchen Gründen scheint dies ja nicht auf Deinen Freund zuzutreffen - vielleicht weil seine Mutter in einem Pflegeheim ist? - In dieser Info
Unterhalt von Kindern für Eltern
https://www.finanztip.de/elternunterhalt/
wird unter der Überschrift
Wann müssen Kinder für Eltern Unterhalt zahlen
ausgeführt, dass nur die direkten Kinder unterhaltspflichtig sind, nicht die Schwiegerkinder - wobei es aber einen Winkelzug gibt (klick das dort genannte Aktenzeichen an, um in den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu schauen).
Deine Immobilie ist nicht in Gefahr. Klick unter der Unterschrift
Gibt es Grenzen bei der Verwertung des Vermögens
das Gerichts-Aktenzeichen an. - Dort steht u.a.
Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt
Weil Du 100 Euro mehr verdienst, trifft dies auf Euch zu.
Für eine rückwirkende In-die-Pflichtnahme dürfte es überhaupt keinen Grund geben, das wäre ja absurd-abenteuerlich.
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Weil Dein Freund schon die ganze Zeit und Du künftig mit dem Thema Sozialtransfer plus den entsprechenden Behörden zu tun habt, vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Eure Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag, letzte Mietanpassung eingereicht und Bankbeleg mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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@Jenny, letzteres trifft auf Euch ja nicht zu, gut zu wissen ist dies aber manchmal für Freunde in entsprechender Situation.
(Meine Hinweise habe ich aus aktuellem Anlass gerade mit den letzten drei Hinweisen aktualisiert.)
Mit Sicherheit nein.
Wenn Dein Freund schon 300,- Euro zahlt, dann ist ja festgestellt worden, wie hoch seine Verpflichtung ist.
Es ist nicht Deine Mutter und Damit kann man dich nicht in die Pflicht nehmen für deren Unterhalt.
Wenn Du es geschafft hast mit Deinem Einkommen das Haus zu finanzieren ist das schon eine tolle Leistung.
Das Einzige was theoretisch passieren kann wäre, dass man sagt, weil Dein dann Ehemann, jetzt die Miete spart, weil er in Dein Haus gezogen ist, würde sich sein Anteil am Unterhalt für die Mutter erhöhen, aber das sehe ich erstmal nicht.
Sie selbst sind zwar nicht unterhaltspflichtig, aber das Einkommen Ihres künftigen Mannes und das Ihre werden addiert - und dann wird alles neu berechnet. Wieviel Sie als Ehepaar dann behalten dürfen, sehen Sie unter dem Stichwort "Elternunterhalt" im Internet. Da gibt es auch jede Menge Rechner, die Ihnen Aufschluss geben. Wenn Sie z.B. noch Ihr Haus oder andere Kredite abbezahlen, für Ihre Kinder aufkommen, etc, etc, wird das alles berücksichtigt. Und: SIE müssen RÜCKWIRKEND für Ihre Schwiegermutter gar nichts zahlen und das Haus muss auch nicht verkauft werden, gehört zur Schonmasse... Also: Alles Gute für die baldige Hochzeit!
Sie selbst sind zwar nicht unterhaltspflichtig, aber das Einkommen Ihres künftigen Mannes und das Ihre werden addiert - und dann wird alles neu berechnet. Wieviel Sie als Ehepaar dann behalten dürfen, sehen Sie unter dem Stichwort "Elternunterhalt" im Internet. Da gibt es auch jede Menge Rechner, die Ihnen Aufschluss geben. Wenn Sie z.B. noch Ihr Haus oder andere Kredite abbezahlen, für Ihre Kinder aufkommen, etc, etc, wird das alles berücksichtigt. Und: SIE müssen RÜCKWIRKEND für Ihre Schwiegermutter gar nichts zahlen und das Haus muss auch nicht verkauft werden, gehört zur Schonmasse... Also: Alles Gute für die baldige Hochzeit!
@nizza61 Würde der Freund der Fragestellerin mehr verdienen als die Fragestellerin, wäre sie aus der Sache raus. Sie verdient aber 100 Euro mehr als er. - Die Links hierzu siehst Du in meiner Antwort.
Vielen Dank! Das klingt sehr ermutigend. Ich werde mich zum Thema Elternunterhalt weiter schlau machen.
Hi wfwbinder, habe mich gerade dieser Frage angenommen. - So ganz raus ist die Schwiegertochter wohl nicht, denn sie verdient 100 Euro mehr als ihr Freund. Ist alles ein bißchen kompliziert - Links in meiner Antwort.
Die Immobilie ist auf jeden Fall sicher. Naja, und rückwirkend was fordern (wie @Jenny befürchtet) wäre ja unterirdisch ‹(•‿•)›
Habe meine Hinweise um drei Punkten aktualisiert:
LG