heiraten und trotzdem getrennd leben
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ich bin alleinerziehend seid zwei Jahren, habe das alleinige Sorgerecht für meine beiden Kinder. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt selbst, bekomme Unterhaltsvorschuss da der Kindsvater ausgewandert ist und nicht zahlt - und Zuschüsse vom Jugendamt für den Hort meiner Kinder.
Nun habe ich schon sehr lange einen Freund. Er selber zahlt für seine beiden Kinder Unterhalt. Er ist in Privatinsolvenz.
Wir wollen nun heiraten, aber trotzdem weiterhin bis auf weiteres getrennt leben. Also mit zwei Wohnsitzen. Mal wohnen wir für 1-2 Tage bei ihm unter der Woche er bei uns.
Ist das möglich? oder muss ich mit ihm zusammenziehen? natürlich möchte ich irgendwann mit ihm zusammenziehen. Aber ich muss es doch nicht. Jeder sorgt im Prinzip für seinen Lebensunterhalt selbst. Nur wir möchten unbedingt heiraten. Ich möchte auf jeden Fall bei Heirat einen Gütertrennungsvertrag machen.
Würde ich dann weiterhin noch als alleinerziehend gelten? Oder fällt das alles weg, auch wenn ich einen Heiratsvertrag abschließe?
Ich brauche keine Antworten von wegen dann zieht auch zusammen. Das geht nicht!!!
2 Antworten
Das könnt ihr alles so machen wie in der Fragestellung skizziert, wer wann wie lange bei wem wohnt alles eure privatsache und hat niemanden zu interessieren. Heiraten mit oder ohne Ehevertrag alles eure Privatsache (wenn nicht gerade sittenwidrig). Allerdings Verheiratet und gleichzeitig den Status der alleinerziehenden zu behalten, wäre wie "Wasch mich aber mach mich nicht nass".
Die steuerlichen Folgen einer Ehe sind daran gebunden, das die Eh besteht (rein rechtlich) udn die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.
Nun gibt es bei Euch gründe, das ihr wohl auf eine gewisse Zeit nciht zusammen leben könnt/wollt/sollt, oder was auch immer.
Wenn die eheliche Gemeinschaft aber besteht, also man für ein ander einstht, so wäre das schon trotz getrennter Wohnungen dem Finanzamt klar zu machen. denen müßte man aber auch die Gründe genau offen legen, weil eben ungewöhnlich.
Alleinerziehend bist Du natürlich nciht mehr, weil eben verheiratet, aber die steuerlichen Vorteile der eheübersteigen a die des Status "alleinerziehend" zumindest im Normalfall.
Gütertrennungsvertrag könnt ihr machen, aber wegen seiner Insolvenz wäre das nicht nötig, denn seine Schuden gehen Dich sowieso nichts an.
Also, alles Gute.