Antwort
Sie selbst sind zwar nicht unterhaltspflichtig, aber das Einkommen Ihres künftigen Mannes und das Ihre werden addiert - und dann wird alles neu berechnet. Wieviel Sie als Ehepaar dann behalten dürfen, sehen Sie unter dem Stichwort "Elternunterhalt" im Internet. Da gibt es auch jede Menge Rechner, die Ihnen Aufschluss geben. Wenn Sie z.B. noch Ihr Haus oder andere Kredite abbezahlen, für Ihre Kinder aufkommen, etc, etc, wird das alles berücksichtigt. Und: SIE müssen RÜCKWIRKEND für Ihre Schwiegermutter gar nichts zahlen und das Haus muss auch nicht verkauft werden, gehört zur Schonmasse... Also: Alles Gute für die baldige Hochzeit!