Hecke 6m hoch bei Einzug muss ich die selber schneiden?
Bei unserem Einzug in das gemietete Haus mit Garten haben wir den Vermieter darauf hingewiesen das die Tuja Hecke ca. 6m hoch ist. Er wollte diese aber nicht kürzen um Geld zu sparen. Die Hecke ist ist schon ziemlich braun da diese am absterben ist wie mir der Gärtner sagte.
Muss ich die Hecke in dieser Höhe selber schneiden. Das traue ich mich nämlich nicht da ich mit einer Leiter auf dem Rasen ja auch mit der Kettensäge oder Heckenschere stürzen könnte. Wenn aber der Vermieter diese schneiden muss komme ich dann für die Kosten auf.
Im Mietvertrag ist nur Gartenpflege aufgeführt und darunter verstehe ich Rasen schneiden, Unkraut jäten und auch die Hecken an den Seiten schneiden wo ich halt bis 2 Meter gefahrlos rankomme.
Danke schon mal für die kommenden Antworten.
2 Antworten
Selbst wenn der Vermieter zuständig wäre, zahlst Du das über die Nebenkostenabrechnung!
- Betriebskosten Gartenpflege – das sagt das Mietgesetz
Du fragst sich sicherlich, welche Betriebskosten für die Gartenpflege Du auf Deine Mieter umlegen kannst. Die jährliche Abrechnung der laufenden Kosten ist in § 556 Abs. 3 BGB geregelt. Demnach muss im Mietvertrag eine Vereinbarung enthalten sein, nach welcher Du als Vermieter betriebliche Kosten überhaupt erst auf Deine Mieter umlegen darfst. §§ 1 Abs. 1 und 2 Nr. 10 BetrKV regeln wiederum die Umlegung der Betriebskosten für die Gartenpflege.
Demnach kann die Pflege der
- gärtnerisch angelegten Flächen inklusive der Erneuerung der Pflanzen und Gehölze,
- Spielplätze inklusiver der Sanderneuerung sowie
- dem Mietshaus zugehörige Plätze, Zugänge und Zufahrt, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind,
umgelegt werden. Hierbei ist zudem wichtig, dass die Betriebskosten für die Gartenpflege laufend anfallen und nicht nur einmalig sind.
Umlagefähige Betriebskosten der GartenpflegeDie folgenden Betriebskosten für die Gartenpflege sind umlagefähig:
- Personalkosten für die Gartenpflege (zum Beispiel die Beauftragung eines Gärtners für die Gartenarbeit),
- Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten für Geräte, durch die höhere
- Personalkosten eingespart werden können,
- Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen,
- Pflege von Plätzen, Zufahrten und ähnlichem auf dem Gelände der Immobilie,
- Rasenpflege inklusive Mähen, Düngen und Vertikutieren,
- Strom- oder Benzinkosten für den Rasenmäher,
- Pflege von Spielplatz, Spielgeräten und Sitzbänken,
- Erneuerung von Pflanzen und Hölzern,
- Beschneiden von Sträuchern, Bäumen und Hecken,
- Gießen und Wässern, Pflanzen, Düngen etc.
- alters-, witterungs- und umweltbedingtes Entfernen von Sträuchern und Bäumen und entsprechende Neuanpflanzungen,
- Entfernen verblühter Blume,
- Abtransport von Gartenabfällen, Laub, etc.
Gartenpflege ist alles, das hätte man vorher beklagen sollen. Fremdfirma beauftragen und versuchen es vom Vermieter bezahlt zu bekommen. Er kann die Kosten ja absetzen. Die Hecke geht sonst sicher ein und dann müßt ihr eine neue bezahlen.