Der monatliche Freibetrag der ges. Witwenrente liegt bei 718,08€ (Ost: 637,03€) und praktisch jede Art von Einkommen (auch eigene Renten!) werden angerechnet! Soweit ich weiß, werden private Versicherungen nicht angerechnet, das heisst, dass die Unfallwitwenrente nicht angerechnet wird. Allerdings wirkt sich Deine eigene Rente aus, wenn Sie über den o.g. Beträgen liegt.

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Versucht Euch gütlich zu einigen, alles andere macht keinen Sinn - vergesst bitte nicht die gesamtschuldnersiche Haftung der Bank gegenüber, d.h. jeder Darlehensnehmer haftet in voller Darlehenshöhe der Bank gegenüber.

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Lass Dich nicht kirre machen! Ich denke, dass die Zinsen langfristig eher niedrig bleiben. Forward ist auch ein Geschäft mit der Angst. Ich habe einen bekannten, der beißt sich in den "..." weil er einen Forward gemacht hat und dann später wesentlich günstiger hätte festschreiben können. Aber wenn Du sicher kalkulieren willst, dann solltest Du Dch mit einem Forwarddarlehen anfreunden!

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Die deutschen Regelungen greifen nicht! Es zieht hier voll das österreiche Recht. Hier findest Du Details: http://www.babycenter.de/a25003603/karenz-und-kinderbetreuungsgeld-%C3%B6sterreich

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Die Bank wird, wenn noch Schulden auf der Immobilie sind, nicht zustimmen, dass Du mit ins Grundbuch eingetragen wirst. Da müsstest Du auch für den Kredit die Haftung übernehmen. Grunderwerbsteuer fiele eventuell auch an, ausser es handelt sich um eine Vermögensaueinandersetzung im Rahmen der Scheidung. Bin selbst gespannt auf weitere Meinungen zu Deinem Anliegen.

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Der Grund ist, dass es nicht so gut weitergehen wird...

Europas größter Autobauer Volkswagen hat 2012 so viel verdient wie nie zuvor, operativ und unterm Strich blicken die Wolfsburger auf Rekordergebnisse. Doch weiter aufwärts geht es vorerst nicht, die Erwartungen für das laufende Jahr bleiben zurückhaltend: Den Gewinn sieht Volkswagen lediglich auf Vorjahresniveau. Analysten und Anleger sind enttäuscht. Die Aktie rutscht am Freitagnachmittag um rund 6 Prozent ab.

Quelle: http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/UPDATE-Volkswagen-muss-2013-die-Rekordjagd-abbrechen-2285861

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Wenn das Darlehen wegen Hausverkauf vorzeitig zurückgeführt wird, musst Du Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Wenn Deine Tochter das Darlehen übernimmt (vorausgesetzt die Bank akzeptiert ihre Bonität) fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Bei einer Schenkung, musst Du dafür sorgen, dass das Objekt schuldenfrei ist. Ansonsten wird der Eigentümerwechsel nicht im Grundbuch vollzogen.

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Hallo der kleineigel - das ist nicht der richtige ort um das zu diskutieren! dies ist ein finanzforum! Und nebenbei bemerkt, es heisst "das" Zitat!

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