Hausverkauf statt Grundsicherung?
Ich bekomme eine Rente von 400 Euro und beziehe Wohngeld, 220 Euro. Mein Barvermögen reicht noch etwa zwei Jahre zum Leben, dann müsste ich GS beantragen. Ich wohne seit über 20 Jahren allein in einem selbstgenutzten Haus mit 140 qm. Auf dem Haus sind (außer den Betriebskosten) keine Belastungen (Kredit etc.). Werde ich das Haus wegen unangemessener Größe verkaufen müssen, oder gibt es dazu andere Regelungen/Urteile? Vielen Dank!
4 Antworten
Ich befürchte, dass Du das Haus verkaufen musst, weil es eben über der von @Privatier genannten und auch mir bekannten 130 qm Grenze liegt.
Mein persönlicher Tipp, verkaufe rechtzeitig, erwerbe eine angemessene Wohnung von evtl. 60-80 qm die auf jeden Fall akzeptiert wird und Du wirst dann auch bei Grundsicherung mit den Beträgen für Betriebskosten zu Recht kommen.
Heutzutage lässt sich ein Haus auf dem Land nur sehr mühsam verkaufen, das hat mit Klammern nichts zu tun. Der Verkaufserlös ist nie so hoch, dass ich mir eine passendere Eigentumswohnung ohne weiteres erlauben könnte. Außerdem sagen mir meine Erfahrung aus jüngeren Zeiten: Mit einer Eigentumswohnung ist man nicht unabhängig, da hausinterne Vorgaben zu Ausgaben zwingen können, die man selbst gar nicht braucht/möchte.
Heißt: Es ist alles sehr relativ. Danke trotzdem für den Kommentar.
Unabhängig von Deiner qm-Frage:
Wie willst Du anfallende Reparaturen beim Haus bezahlen?
Die großen Reparaturen und Renovierungen sind alle aktuell erledigt. Mich treibt eher um, wie ich die Gartenarbeit erledigen soll, wenn ich noch älter werde ... :-)
Es gibt Menschen, die solch eine Arbeit lieben und gern einen Garten pflegen. Vielleicht kannst Du es so einrichten (lassen), dass die gartenpflegende Person auch etwas davon hat, z.B. indem dort auch Essbares angepflanzt wird, und die Erträge werden geteilt.
Vor 2 Jahren hat das Bundessozialgericht entschieden, dass auch ein EFH mit einer Wohnfläche von 130 qm nicht verkauft werden braucht wenn eine besondere Härte vorliegt. Das Urteil bezog sich auf ALG2, ist aber wohl auf GS übertragbar.
Ob bei Dir eine besondere Härte vorliegt, wissen wir nicht und es wäre ohnehin nicht absehbar, ob die Verwaltungsbehörde eine hier vertretene Meinung teilen würde.
Es ist ohnehin die Frage, ob die Entscheidung über den Hausverkauf auch zugleich für die Übernahme der Wohnkosten gelten würde. Hinsichtlich notwendiger Reparaturen jedenfalls wird dann wohl immer wieder in jedem Einzelfall gestritten werden müssen und auch die gewöhnlichen Betriebskosten werden nur in der Höhe übernommem werden die einer der Größe nach angemessenen Behausung entsprechen.
Danke für die sehr hilfreichen Antworten. Zu littlearrows Rückfrage zu den Reparaturen: Ich habe in den letzten Jahren sehr viel machen lassen, besonders große Dinge werden nicht mehr anfallen. Ich wohne auf dem Land, und müsste für eine Miete stadtnah wesentlich mehr ausgeben. Auch wenn die dann übernommen würde ... Danke nochmals für alle Kommentare.
ganz richtig, DH ! !
Warum sich an etwas klammern, wenn man durch den Verkauf wieder finanziell unabhängig sein kann und der letzte Lebensabschnitt somit um einiges leichter zu leben sein wird.