Kredit der Eltern übernehmen um Haus zu übernehmen?
Hallo Zusammen,
also die Grundidee war: Momentanen Kredit der Eltern (beide 61) von 65.000 € zu übernehmen um später das Haus komplett zu übernehmen und meine Geschwister auszahlen zu lassen.
Rechnenbeispiel: Haus ist 200.000 Wert. 65.000 davon übernehme ich jetzt schon.
200.000 - 65.000 = 135.000. Da wir später 3 Erben sein werden, würden die 135.000 / 3 gehen. Sprich ich müsste jeweils 45.000 € an meine 2 Geschwister auszahlen.
Für mich wäre jetzt die Frage: Würde das so klappen? Auf was muss man achten, dass es später keinen Streit gibt? Gibt es bestimmte Klauseln die man in den Vertrag mit rein nehmen sollte? Kann man einen Kredit innerhalb der Familie übernehmen, obwohl die bei einer anderen Bank sind?
Die Idee ist sehr neu und deswegen sehr viele fragen :)
Vielleicht kennt sich hier jmd. mit aus oder hatte einmal die gleiche Sitatuion.
Danke euch & LG
3 Antworten
Viele Fragen, deshalb mal aufdröseln:
Kredit übernehmen
Das ist bei einer Bank ein ganz normaler Geschäftsvorfall und nennt sich "Schuldnerwechsel" und ist vom Ablauf und den erforderlichen Bonitätsunterlagen her zunächst wie eine Kreditneuaufnahme, mit dem Unterschied, dass keine Objektunterlagen erforderlich sind.
Die Bank muss hier natürlich die Bonität des neuen Schuldners prüfen und - wenn das alles passt - tritt er in den Vertrag ein, desssen Bedingungen (z.B. Zinasbindung, Konditionen) sich nicht ändern.
Ob diese Bank die eigene Hausbank oder eine fremde Bank ist, das ist dabei egal.
Haus übernehmen
Mit der Übernahme des Kredits ist es nicht getan, sondern es muss auch ein Eigentümerwechsel im Grundbuch erefolgen. Dazu ist ein Notar erforderlich, der diesen Wechsel beurkundet.
Es gibt dabei mehrere Varianten, wie das erfolgen kann, von einer reinen Schenkung der Eltern an Dich mit der Auflage, den Kredit zu übernehmen bis hin zu einem Erbvertrag (siehe folgenden Punkt)
Geschwister berücksichtigen
Es ist sinnvoll, diese Hausübernahme und die Folgeregelungen bereits zu Lebzeiten der Eltern und nicht erst nach deren Tod vorzunehmen.
Meine Empfehlung ist, dass zusammen mit der Hausübernahme ein notarieller Erbvertrag zwischen den Eltern und allen Geschwistern geschlossen wird.
Inhalt wäre sinngemäss, dass Du das Haus gegen Übernahme des Kredites überschrieben bekommst und Deine Geschwister auf Erbe und Pflichtteil verzichten wenn Du jedem eine bestimmte Summe zu einem bestimmen Zeitpunkt zahlst.
Müsst ihr gemeinsam beides festlegen, aber kann für jedes Geschwisterteil gesondert vereinbart werden (z.B. einer sofort, einer in Raten, einer beim Tod der Eltern).
Diesen Erbvertrag müssen alle Beteiligten, also auch die Geschwister, unterschreiben.
Eltern versorgen
Falls Deine Eltern das Haus selbst bewohnen sollte ihnen zusammen mit der Hausübernahme auch ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden.
Damit haben sie die Sicherheit, dass Du die Eltern in schlechten Tagen nicht rausschmeisst.
Vielen Dank für das Lob.
Hier konnte ich nur einen allgemeinen Überblick über die Möglichkeiten und einige Hinweise geben. Natürlich sind in der Angelegenheit noch viele Details herauszuarbeiten. Aber das kann garnicht hier im Forum erfolgen, sondern da sollen dann die Notare ran.
Ohne das Haus kannst du den Kredit nicht übernehmen, es sei denn du hast weitere Sicherheiten..
Und das "Erbe" rechnet man an Tages des Erbens aus. Bei 200000 erbet der verbleibende Teil 100000 und die drei Kids 33000. Stirbt dann der zweite Elternteil erben die Kinds nochmal 33000. Aber immer nur wenn die Eltern das Geld nicht verbraucht haben.
Was soll denn deine Aktion für einen Sinn haben. Den Zustand des Hauses in 40 Jahren kannst du doch heute nicht wissen
Ohne das Haus kannst du den Kredit nicht übernehmen, es sei denn du hast weitere Sicherheiten..
- Reicht ein Festvertrag im Job nicht als Sicherheit aus?
Was soll denn deine Aktion für einen Sinn haben. Den Zustand des Hauses in 40 Jahren kannst du doch heute nicht wissen
- Der Sinn besteht dadrin, einen Anteil des Hauses jetzt schon einmal zu erwerben damit die Gesamtsumme später nicht zu hoch ist für mich um meine Geschwister auszahlen zu können.
- Natürlich kann ich den Zustand des Hause in 10 Jahren nicht wissen, aber ich weiß das der momentane Zustand ganz gut ist.
Ich lege monatlich etwas für meine Rente später zurück.. Aber woher weiß ich ob ich die überhaupt erlebe? Da finde ich 10 Jahre noch gut übersichtlicher..
In den Antworten wurde vergessen, dass bei Inflation und Wertsteigerung des Hauses, deine Geschwister kein Anrecht auf die Wertsteigerung haben, nicht dass deine Gsechwister dann plötzlich 60000 anstelle von 45 Tausend möchten.
Die Renovationskosten sollten auch noch geregelt werden. Wer übernimmt kleine und wer grössere Renovationskosten. Normalerweise muss der Eigentümer die Renovationskosten übernehmen, wenn jedoch deine Eltern ein Wohnrecht bekommen, sollten deine Eltern die kleineren Renovationen übernehmen, bitte Betrag im Vertrag angeben bis zu welchem Geldbetrag. Du hast nicht geschrieben welches Baujahr das Haus hat, 1 % Abnützung pro Jahr vom Hauswert musst du auf jeden Fall für Renovationen einrechnen. Wenn schon länger nichts erneuert wurde, könnte es später Überraschungen für dich geben. In 10 Jahren sind 20'000 als Abnützung einzuplanen.
Eine Bank gibt nur dem Eigentümer eine Hypothek. Falls das Haus jetzt noch nicht auf dich überschrieben werden kann, müsstest du ein anderes teureres Darlehen aufnehmen. Die Frage ist, ob die Hypothek eine feste Laufzeit hat. Dann wartet man am besten bis die Festhypothek abgelaufen ist.
Wenn du etwas Bargeld hast, kannst du den Eltern ein Darlehen geben.
D.h. deine Eltern können bei der Bank die Schuldner bleiben, und du machst mit den Eltern einen Darlehensvertrag wo du als Darlehensgeber und die Eltern die Darlehensnehmer sind. Konditionen und Vertrag kannst du mit den Eltern machen ohne dass dies von einem Notar beglaubigt werden muss. Du hast ja dann die Ueberweisungsquittung der Bank zum Vertrag auch noch.
Die Zahlungen und der Zeitpunkt (z.B. nach dem Tod der Eltern) der Auszahlungen an deine Geschwister sollten im Erbschaftsvertrag genau geregelt werden.
Top, an alles gedacht. DH.
Eventuell die kleine Anmerkung. Wenn die Eltern ein Wohnrecht bekommen, vermindert das je eigentlich den Wert, man kann es aber damit aufrechnen, dass der Betrag der später gezahlt wird nach heutigen Werten bemessen wird.
Aber es ist eben auch so, dass ja die 65.000,- schon ab sofort bedient werden müssen.
Man sollte also diese Dinge sorgfältig angehen und nicht später jammern, wenn sich die Werte anders entwickeln sollten.
Aber von der Vertragsgestaltung halte ich das so auch für die beste Lösung.