Hauskauf zu 75%, 25% bleibt bei den Eltern?

2 Antworten

Das nennt sich Erbvertrag.

Du, Deine Eltern und Dein Bruder, Ihr geht zum Notar und regelt, wer was im Fall der Fälle bekommt. Für den Fall, dass das Barvermögen nicht ausreicht um dem Bruder einen angemessenen Anteil zu zahlen, kann darin auch festgelegt werden, das Dir Ratenzahlung eingeräumt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was Du als stiller Teilhaber bezeichnest nennt man Miteigentümer.

Still ist der nur so lange wie nichts passiert.

Es könnte zum Beispiel passieren daß Deine Eltern Schulden machen. Dann könnte ein Gläubiger den Miteigentumsanteil pfänden und es könnte in der Folge sogar zur Teilungsversteigerung des ganzen Hauses kommen. Das nur als Hinweis.

Was die Erbschaft betrifft, so bietet sich ein Erbvertrag an. Der Notar kann eine entsprechende Vereinbarung aufsetzen.

Hoffentlich ist ausreichend Barvermögen vorhanden um die Ansprüche des Bruders bedienen zu können.


Ayntscha9885 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 08:32

Danke für eure Antworten.

Im Fall der Fälle ist genug Bargeld da um entweder meine Eltern auszuzahlen oder meinen Bruder.

Kann man die Prozent Anteile ins Grundbuch eintragen lassen? Also eben das uns schon 3/4 des Hauses gehört? Oder in was für einem Vertrag sollte dies stehen?

barmer  21.11.2018, 00:18
@Ayntscha9885

Das kommt erstmal in den Kaufvertrag beim Notar (ohne den geht es nicht) und der sorgt dafür, dass es ins Grundbuch kommt.