Wer zahlt die Handwerkerrechnung nach dem Tod des Vaters?
Fall: vier Kindef hinterlässt der Vater. Jeweils zwei Kinder erhalten ein Haus. Die Häuser wurden bereits schon vor mehr als 10 Jahren notarielle den Kindern übertragen. Die Nutzung, Einkünfte aber auch die Pflichten hat der Vater weiter übernommen. Nun stand kurz vor Ableben des Vaters eine Reparatur des Hauses das den zweiten Kindern gehörte an. Der Handwerker wurde geholt. Inzwischen verstarb der Vater. Danach wurde die Rechnung ausgestellt. Wer muss die Rechnung tragen? Alle vier Kinder oder nur die zwei Kinder die das Haus geerbt haben. Es ist nich ein Barvermögen da, das auch noch durch vier geteilt werden soll.
2 Antworten
Es ist ganz klar, daß die Rechnung von allen Erben zu gleichen Teilen zu tragen ist.
Das muß ja schon deswegen einleuchten, weil doch auch alle Erträge aus beiden Häusern in ein- und denselben "Topf" geflossen sind.
Daß sich da die Eigentümer des nicht betroffenen Hauses benachteiligt fühlen ist rechtlich unerheblich. Irgendwer meckert eben immer.
Hätte der Vater die Rechnung noch bezahlen können, wäre dies aus dem Barvermögen geschehen. Barvermögen und fällige Schulden werden überdies miteinander saldiert.
Beides spricht dafür, dass alle Erben des Barvermögens letztlich die Rechnung gemeinsam bezahlen müssen.
Die Häuser wurden bereits vor mehr als 10 Jahren je 2 Kindern ein Haus überschrieben. Wie können dann alle Kinder zur Rechnung herangezogen werden?