Darf ich als Vermieter im Garten wo eine hütte ist also ein kleines Haus, und sachen vom Mieter sind rausschmeißen?
Darf ich als Vermieter im Garten wo eine hütte ist also ein kleines Haus, und sachen vom Mieter sind rausschmeißen oder ausräumen, weil es im mietvertrag nicht drauf steht schriftlich?
3 Antworten
Handelt es sich um ein vermietetes
Einfamilienhaus ?
Dann nein
Setze den Mietern ein angemessene Frist , ansonsten werden die aufgestellten Dinge auf Kosten der Mieter entsorgt.
Ob das das Mietverhältnis verbessert , ist ein anderes Thema.
Zumindest bei Einfamilienhäusern gilt der Garten immer als mitvermietet, es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Anders bei Mehrfamilienhäusern. Hier ist der Garten nur dann mitvermietet, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist.
https://www.mieterbund.de › garten
Garten - MietervereinWas steht im Mietvertrag nicht drinn? Die Nutzung des Gartens oder die Nutzung des Gartenhäusxhens oder das Aufstellen eines Gartenhäuschens für Gartenutensilien?
Und was steht im Mietvertrag drinn, die Mitnutzung des Gartens, die alleinige Nutzung des Gartens durch den Mieter....
Sollte es sich um Mitnutzung des Gartens handeln ohne Mitnutzung des Gartenhäuschens, dann forderst du deinen Mieter auf diese zu räumen.
Hat der Mieter den Garten mitgemietet, dann gehört auch das Häuschen dazu, es sei denn du hast es Explizit im Mietvertrag rausgenommen.
Hat der Mieter das Häuschen sogar selber in seinen gemieteten Garten gestellt, kannst du die Entfernung des Häuschens erst bei Auszug fordern.
Du musst ihn auf jeden Fall zur Beseitigung auffordern. Vielleicht ist es ein Missverständnis und der Mieter dachte, dass er das darf oder es OK ist