Haus verkauft auf Raten, was darf der neue Eigentümer?
Hey hey. Ich kümmer mich um eine ältere Dame. Diese hat vor ein paar Wochen ihr Haus verkauft. Beim Notar ist ein Vertrag aufgestellt worden das sich beide Parteien auf einen verkauf/kauf mit Raten geeinigt haben. Jetzt zu meiner Frage: Darf der neue Eigentümer der den vollen Kaufpreis noch nicht bezahlt hat am Grundstück oder Haus was verändern ohne Ihrer Einwilligung. Laut verschiedenen Seiten ist er erst Eigentümer wenn der komplette Betrag gezahlt worden ist.... vielleicht kann mir hier jemand helfen bevor wir einen Anwalt anrufen wegen dieser einen frage und dafür noch geld bezahlen müssen
4 Antworten
Wann Besitz, Nutzen und Lasten übergehen, muss sich aus dem Vertrag ergeben.
Deine Frage wird im notariellen Kaufvertrag beantwortet.
Keiner hier kann wissen, was in diesem Vertrag geregelt wurde.
Also heißt es hier: Nachlesen!
Er darf das, was vertraglich vereinbart wurde.
Ergo, auch ich sage ließ den Vetrag.
Die Sache ist komplizierter als Du Dir das denkst.
Eigentümer wird der Käufer erst wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Da können Monate und manchmal sogar Jahre vergehen bis das der Fall ist.
Deshalb ist es absolut üblich, in jeden notariellen Kaufvertrag aufzunehmen wann Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Dann darf der Käufer auch Veränderungen am Grundstück vornehmen.
Üblicherweise ist das der Zeitpunkt, an dem der volle Kaufpreis entweder auf dem Anderkonto des Notars oder unmittelbar auf dem Konto des Verkäufers eingeht.
Also schau in den Kaufvertrag. Wir können das nicht.
Je nachdem was im Vertrag steht. Falls dort steht dass er das volle Recht am Haus hat, darf er Veränderungen vornehmen.