Darf ein befreiter Vorerbe Haus und Grundstück verkaufen?
Mein Bruder ist von unserer verstorbenen Mutter als befreiter Vorerbe für ihr Haus eingesetzt worden. Als Nacherbe bin ich, bei meinem Ableben meine Kinder eingesetzt. Das wurde auch ins Grundbuch so eingetragen. Nun sieht es so aus, als hätte er das Haus verkauft. Darf er als befreiter Vorerbe überhaupt das Haus im Alleingang verkaufen ? Oder müsste er das nicht zumindest mit mir absprechen?
2 Antworten
Schauen wir doch mal ins Gesetz:
"§ 2136 BGBBefreiung des Vorerben
Der Erblasser kann den Vorerben von den Beschränkungen und Verpflichtungen des § 2113 Abs. 1 und der §§ 2114, 2116 bis 2119, 2123, 2127 bis 2131, 2133, 2134 befreien."
sowie
"§ 2113 BGBVerfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen
(1) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes
Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft
gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des
Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des
Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde."
Fazit:
Der befreite Vorerbe darf zum Nachlaß gehörende Grundstücke veräußern.
Nein, das darf er nicht, wenn die Mutter es nicht ausdrücklich im Testament festgelegt hat.
"Dem Vorerben ist es verwehrt, Grundeigentum dauerhaft auf einen Dritten zu übertragen oder das im Nachlass befindliche Grundeigentum – beispielsweise mit einer Grundschuld – auch nur zu belasten oder inhaltlich zu ändern. Der Vorerbe kann demnach zwar mit einem Dritten einen Kaufvertrag über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abschließen, er kann diesen Vertrag allerdings nicht auf Dauer erfüllen, indem er das Eigentum endgültig auf den Käufer überträgt."
Quelle:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/vorerbe.html#sthash.DVNEhOp9.dpuf