Haus mit Wasserschaden gekauft (verheimlicht)?
Hallo Leute,
Ich habe neulich ein Haus gekauft über Notar, Kaufvertrag und alles ist schon fertig... Notar alles bezahlt.. Nur schlusselübergabe noch nicht...
Nun bin ich zum Gebäudeversicherung und wollte ein angebot zum Objekt haben, da hat sich mein Berater sich aus versehen verblabbert, das dort letztes jahr ein Wasserschaden von 16000 Euro aufgetreten ist... Er dachte ich wüsste es, aber mir wurde weder etwas darüber erzählt und weder ist mir etwas aufgefallen außer ein paar Stellen wo Putz im Keller abgeblattert war und dazu habe ich auch die makler in gefragt ob es da Wasserschaden gab, oder was das ist... Sie meinte nein es gab kein Wasserschaden... Plus ich habe es zufällig auf einem Video wie ich sie frage ob es Wasserschaden gab und wo sie es ausgeschlossen hat das es ein Schaden gab....
Ob der Schaden behoben wurde oder sonst was genaues wollte die Versicherung mir nicht raus geben da sie es nicht dürfen...
Versicherung meint das ich es bloß nicht sagen soll das ich es von ihm gehört habe... So was kann ich nun machen?Ohne der Versicherung es schwer zu machen... Soll ich es überprüfen lassen? Oder kann ich mit renovieren anfangen und falls mir was auffällt die verantwortete dazu holen oder wie kann ich vorgehen?
4 Antworten
Woher sollte die Versicherung wissen, dass sich der Umfang des Schadens auf 16.000 Euro belaufen hat, wenn sie nicht Rechnungen über diesen Betrag eingereicht bekommen und erstattet hatte?
Insofern ist da also kein Problem.
Ob der Schaden vollständig und fachgerecht beseitigt wurde können wir natürlich nicht beurteilen. Davon hängen auch Deine Rechte gegenüber dem Verkäufer ab. Wenn alles fachgerecht behoben worden ist braucht man sicherlich den Käufer nicht darüber zu informieren. Ein Mangel läge dann natürlich nicht vor.
Was Du tun kannst? Das Haus gründlich in allen Teilen überprüfen. Das kann man an sich auch ohne Fachmann. Man könnte sich zum Beispiel dafür ein Feuchtemessgerät zulegen und verdächtige Bereiche damit inspizieren.
Zu dem abplatzenden Putz im Keller kann ich nur anmerken, dass so etwas im nahezu jedem Altbau passiert und das ganz ohne Wasserschaden.
Ich würde dem Notar die Angelegenheit schildern und ihn nach den Bestimmungen des Notarvertrags befragen ob die Nichtnennung rechtliche Folgen hätte. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Haftung des Makler wegen der Nichtnennung interessant.
Ich würde ferner den Verkäufer kontaktieren um Informationen zu diesem Schaden zu bekommen.
Natürlich ist es bei einem solchen Fall (falls es zu Streitigkeiten kommt) auch gut falls man eine Rechtsschutzversicherung hat - die würde dann helfen. Aber nachträglich isst natürlich nicht. Aber vielleicht für die Zukunft als Hausbesitzer nicht uninteressant.
Rechtsschutz ist im vollen Umfang vorhanden. Hmm joa das könnte ich mal machen... Aber ich hatte ja auch einen gutachter bei holen können... Was ich nicht gemacht habe und das Haus zweimal selbst mit bekannten besichtigt...
Wenn der Schaden vollständig behoben ist, muss es nicht unbedingt erwähnt werden.
Geh zum Anwalt. An deiner Stelle würde ich nix machen und mir zu aller erst einen Anwalt nehmen. Mit dem die Sache besprechen und dann auf ihn hören. So hast du gleich von Anfang an jemanden zur Unterstützung
Dann würde es auch keinen Einfluss auf eine Versicherung haben und es dürfte kein Problem sein die Unterlagen, Gutachten, Rechnungen usw. zu bekommen.