Versicherung reguliert Schaden trotz Unschuld.
Hallo! Hab wie alle anderen eine Frage, was kann ich tun wenn meine Versichung trotz meiner Unschuld einen Schaden plötzlich doch reguliert. Folgendes ist passiert: Meine Frau fuhr mit meinem PKW, sie musste hinter einem LKW anhalten. Als sie bemerkte, dass der LKW eigentlich parkte versuchte sie leicht zurückzusetzen und vorbeizufahren. Dabei bemerkte sie einen PKW hinter sich und unterbrach das Rückwärtsfahren. Kurz danach spürte sie einen dumpfen Aufprall. Der Gegner gab an sie sei trotz wilden Hupens seinerseits gegen sein Auto gefahren. Weder meine Frau noch die zwei Mädchen im Auto haben eine Hupe gehört. Die Polizei wollte ihr auch die Schuld zusprechen sie verweigerte jedoch die Unterschrift und somit ging es zum Ordnungsamt. Dort glaubte man ihr und das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt. Der Gegner stellte eine Forderung an unsere Versicherung, diese lehnte 100% ab, da es ihrer Ansicht nach nicht eindeutig wäre, räumte aber 50-50 ein. Der Anwalt des Gegners lehnte ab und forderte 100%. Dies war der Stand April 2014. Zwischenzeitlich habe ich im November 2014 die Versicherung gekündigt und bin gewechselt, ganz normal. Habe jetzt im Januar den Versicherungsschein bekommen und alles war in Ordnung. Nun plötzlich Ende Februar eine Neueinstufung von SF6 auf SF1. Ich hab als erstes bei der alten Versichung angerufen und mich nach dem geschilderten Schaden erkundigt. Dabei stellte sich heraus, dass die Versicherung plötzlich doch 100% gezahlt hat, aber meiner Frau hat doch offensichtlich keine Schuld. Meine Frage, lohnt sich eine Klage und vor allem in welche Richtung? Muss ich die Zahlung meines Schadens bei der gegnerischen Versicherung einfordern und 100% erwirken damit meine Versicherung die Höherstufung zurück nimmt oder sollte ich direkt bei meiner alten Versicherung gegen die Rückstufung klagen?
3 Antworten
Es bleibt doch unbestritten, dass Deine Gattin zurückgesetzt hat und damit auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren ist. Damit hat sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt und einen Schaden herbeigeführt, der von der Versicherung reguliert wurde. Damit ist eine Höherstufung allemal gerechtfertigt. Es gibt keine Vorschrift, die den anderen Autofaahrer zwingt zu Hupen. Soviel zur Unschuld Deiner Frau.
Bei diesem Text scheint einiges nicht zu passen:
1. was hat die Polizei mit dem Ordnungsamt zu tun ?
2. welches Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingestellt ?
3. Du solltest dich schon entscheiden, ob die Versicherung komplett ablehnte, oder die Beteiligung am Schaden im Verhältnis 50 zu 50 annahm.
4. liest sich die ganze Geschichte als modernes Märchen aus 1001 Nacht.
Dabei stellte sich heraus, dass die Versicherung plötzlich doch 100% gezahlt hat, aber meiner Frau hat doch offensichtlich keine Schuld.
Was sagt denn die Versicherung zu genau diesem Satz?
Ich kenne keine Kfz - Versicherung, die einen Schaden zu 100 % reguliert, obwohl ihr Kunde eindeutig unschuldig ist.
Er hat aber nichts dazu getan, um ihre Unschuld feststellen zu lassen.
Stattdessen hat er den Kopf in den Sand gesteckt.