Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

2 Antworten

Hallo,

viele Versicherer fordern, dass Sie das Handy zum Feststellen des Schadens zur Versicherung schicken, doch auch möglich wäre es gewesen ein Gutachter selbst zu bestimmen, z.B. in einem Elektrogroßmarkt. Danach müsste dem Versicherer natürlich das Gutachten vorgelegt werden. Mit welchem Gutachten man besser fährt ist schwer zu sagen, doch diesen Ärger mit dem verschicken hätte man sich damit schon mal sparen können. Sollte das Gutachten eine falsche Aussage des Versicherungsnehmers als erwiesen bezeichnen, müssen die entstandenen Kosten, inklusive des Gutachtens, selbst übernommen werden. Auch eine Strafanzeige könnte gestellt werden, da es sich um einen Betrug auf seitens des Versicherers handelt. Bei der Einreichung einer Schadensmeldung, sollte der Vorgang ganz ehrlich und genau beschrieben werden, denn gerade bei Handys werden oftmals falsche Angaben getätigt.

Liebe Grüße

Ihr click-clever

Die Person B wollte ja die Versicherung zur Schadensregulierung heranziehen und hat den Wasserschaden verschwiegen. Klar das die Versicherung nicht zahlt wg. Vorschaden, der ja nicht gemeldet wurde. Das ist ja schließlich der Versuch, die Versicherung zu betrügen. Dadurch hat der Eigentümer des Handys einen Schaden verursacht, für den er aufkommen muss.

Klar auch, das die Versicherung das Handy behält bis bezahlt worden ist. Warum sollte die weiterhin in Vorleistung gehen und das Handy zurücksenden?

Was will der Eigentümer auch mit einem durch 2 Schäden unbrauchbarem Handy?


reality786 
Beitragsersteller
 03.11.2016, 15:32

Hallo hildefeuer,

vielen Dank für die Antwort!

Es hat sich ja tatsächlich so ereignet. Und bei der Stellungnahme war ich auch immer ehrlich!

Wie ist in solchen Fällen das weitere Vorgehen der Versicherung?

Muss ich mit einer Strafanzeige rechnen wenn ich den Betrag bezahle?

Viele Grüße