Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?
Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.
Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.
Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"
Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."
Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.
Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!
Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.
Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?
Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).
Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!
Viele Grüße
2 Antworten
Hallo,
viele Versicherer fordern, dass Sie das Handy zum Feststellen des Schadens zur Versicherung schicken, doch auch möglich wäre es gewesen ein Gutachter selbst zu bestimmen, z.B. in einem Elektrogroßmarkt. Danach müsste dem Versicherer natürlich das Gutachten vorgelegt werden. Mit welchem Gutachten man besser fährt ist schwer zu sagen, doch diesen Ärger mit dem verschicken hätte man sich damit schon mal sparen können. Sollte das Gutachten eine falsche Aussage des Versicherungsnehmers als erwiesen bezeichnen, müssen die entstandenen Kosten, inklusive des Gutachtens, selbst übernommen werden. Auch eine Strafanzeige könnte gestellt werden, da es sich um einen Betrug auf seitens des Versicherers handelt. Bei der Einreichung einer Schadensmeldung, sollte der Vorgang ganz ehrlich und genau beschrieben werden, denn gerade bei Handys werden oftmals falsche Angaben getätigt.
Liebe Grüße
Ihr click-clever
Die Person B wollte ja die Versicherung zur Schadensregulierung heranziehen und hat den Wasserschaden verschwiegen. Klar das die Versicherung nicht zahlt wg. Vorschaden, der ja nicht gemeldet wurde. Das ist ja schließlich der Versuch, die Versicherung zu betrügen. Dadurch hat der Eigentümer des Handys einen Schaden verursacht, für den er aufkommen muss.
Klar auch, das die Versicherung das Handy behält bis bezahlt worden ist. Warum sollte die weiterhin in Vorleistung gehen und das Handy zurücksenden?
Was will der Eigentümer auch mit einem durch 2 Schäden unbrauchbarem Handy?
Hallo hildefeuer,
vielen Dank für die Antwort!
Es hat sich ja tatsächlich so ereignet. Und bei der Stellungnahme war ich auch immer ehrlich!
Wie ist in solchen Fällen das weitere Vorgehen der Versicherung?
Muss ich mit einer Strafanzeige rechnen wenn ich den Betrag bezahle?
Viele Grüße