Irländische Limited in Deutschland gründen / Holding?

1 Antwort

Mal abgesehen davon, dass diese Konstruktion nur unnötige Kosten bereitet und steuerlich nicht bringt (Begründung weiter unten), wird damit auch nur auf verschiedenen Ebenen viel Arbeit bereitet. Die Anwälte und Steuerberater die diesen Krempel zu bearbeiten haben, werden entsprechende Rechnungen ausfertigen.

Natürlich kann ich eine A Ltd. in Irland gründen. Die kann auch eine B Ltd. als 100 %ige Tochter gründen.

Für die selbständige Niederlassung in Deutschland brauche ich nur eine Gewerbeanmeldung und eine Anmeldung beim Handelsregister. Dann bekommt die Ltd. sogar ein deutsches Konto.

Die selbständige Niederlassung unterliegt aber der deutschen Körperschaftsteuer (Artikel 7 des DBA mit Irland).

Das ist aber zweitrangig, denn wenn in Irland, wie in solchen Fällen üblich, nur eine Briefkastenadresse besteht und der Eigentümer in Deutschland wohnt, tritt die Steuerpflicht für die gesamte Konstruktion gem. § 1 KStG i.V.m. § 10 AO in Deutschland ein.

Wenn das ganze in Bezug auf die andere Frage wegen des Crowdfundings sein sollte, wäre das einfachste eine solide deutsche UG mit 300,- Euro Stammkapital (damit die Gründungskosten selbst gezahlt werden können).

Witziger Weise ziehen 2 Mandanten von mir gerade so eine Sache mit einem Onlinespiel durch.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

steuersteve 
Beitragsersteller
 11.05.2018, 11:19

Vielen Dank für die Ausführungen.

"§ 1 KStG i.V.m. § 10 AO in Deutschland"

und was wäre wenn die Limited ein Geschäftsjahr vom 01. Juli 18 bis 30. Juni 19 hätte und der Eigentümer 2019 nach Irland oder Zypern für mehr als 183 Tage zieht?

Würde es dann immer noch keinen Sinn machen?

wfwbinder  11.05.2018, 13:11
@steuersteve

So wie beschrieben, gar keine. Denn wenn ich im März nach Zypern ziehe und über 183 Tage dort bleibe, habe ich in dem Jahr noch immer einen Wohnsitz in Deutschland und bin hier unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig.

Aus der unbeschränkten Steuerpflicht bin ich in Deutschland erst raus, wenn ich das erste volle Jahr keinen Wohnsitz in Deutschland habe.

Entschuldige wenn ich das mal ganz platt schreibe, aber Du versuchst mit Einzelkomponenten aus dem Internet wie "183 Tage Regel" "Auslandsgesellschaften mit Niederlassung in "D", usw. irgendeine Konstruktion zu finden, um Gewinne steuerfrei zu bekommen, die noch gar nicht anfallen.

Ein echter Unternehmer, nehmen wir mal die Jungs aus meinem Mandantenkreis, die was ähnliches machen, haben einen Geschäftsplan (hast Du eventuell auch), gehen zu einem Berater mit internationaler Erfahrung (in diesem Fall zu mir) und schildern was sie vorhaben. Dann sage ich denen, wie man ggf. legal Steuern sparen kann und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.

Man überlegt z. b. wo die Rechte an so einem Spiel liegen werden. Wo der Vertrieb sein wird, wie es mit dem Merchandising sein wird, wo die Leute am liebsten wohnen usw. usw.

Dann könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass die ca. 35 % die eine deutsche GmbH/UG zahlt eventuell gar nicht so schlecht sind.

Oder man kommt zum Schluss, dass man ja innerhalb der EU den Steuersatz für eine Kapitalgesellschaft ganz legal auf 5 % bringen kann.

Aber auf jeden Fall bleibt es denen erspart sich 184 Tage, oder mehr auf Zypern den Oliven beim reifen zuzusehen um dann festzustellen, dass man die Vorschrift falsch gelesen hat und es sinnlos war.

Ein Infogespräch bei einem StB hilft schon mal weiter und ein Gründercoach, der ja zu einem großen Teil von der Bafa gesponsort wird wäre auch eine gute Lösung.

Meine Mandanten bekommen die Hilfe die sie brauchen auf diese Weise sehr günstig und es passt.

steuersteve 
Beitragsersteller
 11.05.2018, 14:00
@wfwbinder

Vielen Dank dass Du Dich meinen Fragen annimmst.

Vom Monat März habe ich gar nicht gesprochen, aber das soll wohl nur ein Beispiel von Dir sein.

Bevor ich mich von jemanden beraten lasse, informiere ich mich erst mal selbst. Nur so kann ich ungefähr einschätzen, wie die Qualität der Auskunft einzustufen ist. Deshalb stelle ich hier erstmal sehr gezielte Fragen. Weiterhin stelle ich sehr gezielte Fragen, damit die Suchmaschine die Frage dann auch findet und anderen Ratsuchenden weiterhilft. Leider entsprechen die Antworten nicht immer diesem Muster oder enthalten provokante Rückfragen, so dass es Ratsuchenden unnötig schwer gemacht wird.

Selbstverständlich kann ich auch Deinen Standpunkt verstehen, die möchtest nicht Dein ganzes Wissen preisgeben, sondern kleine Häbchen liefern und ein wenig Verunsicherung streuen, um neue Kunden zu gewinnen.

Bereits nach Deinen ersten Beiträgen, habe ich mir Deine Website angesehen, weil ich auch auf der Suche nach einem Berater bin. Deine Website hat mich in zwei Punkten jedoch abgeschreckt, das wenig zeitgemäße Design und die zahlreichen Themen, machen Dich sicherlich zu einem sehr guten Allrounder. Meiner Erfahrung nach suche ich aber einen Spezialisten mit dem Schwerpunkt internationales Steuerrecht und am besten auch noch Fachanwalt.

Wenn jemand ein Crowdfunding macht, dann könnte die Höhe der Summe nicht wenig entscheidend dafür sein, ob das Geld zusammenkommt oder nicht. Da in meinem Beispiel die Rede von einer mehrjährigen Entwicklung ist, sind da 35% Gewinnsteuern und 19% Umsatzsteuer eine ganze Menge Geld für die Crowd. Ich sehe nicht, was daran falsch sein, die Erfolgschancen auf diesem Wege zu erhöhen.

wfwbinder  11.05.2018, 14:24
@steuersteve

Kein Problem, meine Webseite wird auch nicht gepflegt, weil ich noch nie einen Mandanten über die Webseite bekommen habe. Meine Mandantschaft kommt zu 99 % dadurch, dass mich Mandanten, oder andere Kontakte empfehlen.

Ausserdem gebe ich hier keine Antworten um Mandanten zu bekommen, sondern um Leuten etwas weiter zu helfen und ihnen ggf. zu empfehlen einen Kollegen in deren Gegend zu nehmen.

Übrigens bin ich vermutlich ein ganz ordentlicher Allrounder, aber meine Mandantschaft (und die unserer Kanzlei) sind zu ca. 70 % mit internationalen Wirtschaftsbeziehungen und meine Juraabschlussarbeit war über den Vergleich von Gesellschaftsformen in unterschiedlichen Ländern.

Zum Thema Steuern kann ich nur nochmal darauf verweisen, dass man sich da mehr Gedanken machen und Ideen haben sollte. So wie Du die Sache anpackst entsteht eben leider Umsatzsteuer. Wenn ich die Lösung ohne (sofortige) Umsatzsteuer hier nicht schreibe, liegt das nicht daran, dass ich nicht andere an meinem Wissen teilhaben lassen möchte, sondern daran, dass dieses Thema komplex ist und die paar Zeilen hier sprengen würde.

Ausserdem sehe ich gar keine 35 % Ertragsteuer. Dazu müssten ja erstmal Erträge da sein. Nur das 100.000,- Euro eingehen, ist ja kein Gewinn da, denn den 100.000,- Euro stehen ja Ansprüche auf Lieferungen von Software gegenüber. Aber um das vernünftig zu verarbeiten muss man eben gut im Bilanzrecht sein, aber das wiederum können keine Anwälte, sondern das ist das Gebiet von Steuerberatern.

Sammele also gern weiter Infos, um dann wen auch immer im Termin zu befragen.

Der wird vermutlich sowieso sagen, dass Du fleissig warst, Dir aber eine wirklich gute Lösung schneidern, die mit den Dingen, nach denen Du fragst, nichts zu tun haben wird.

Ach so, Deine Kritik wegen der Rückfragen. Ja, hier werden öfter Rückfragen gestellt, aber nicht um Frager zu ärgern, sondern um Lücken im Sachverhalt aufzuzeigen.

Dein Sachverhalt würde keine Rückfrage erzeugen, wenn er so lauten würde:

Ich beabsichtige ein Onlinespiel zu entwickeln. Die Entwicklungskosten werden bis ca. 100.000,- euro betragen. Diese 100.000, Euro möchte ich durch Crowdfunding, Crowdlending, oder Crowdinvesting herein holen.

Am liebsten wäre mir Reward-based Crowdfunding wobei die Förderer jeweils einen Rabattgutschein von 75 % auf den normalen Kaufpreis des Spiel bekämen.

Ich suche nach einer Lösung, um das steuergünstig hinzubekommen, denn ich habe gehört, dass auf die Einnahmen aus Crowdfunding sofort die Umsatzsteuer zu zahlen ist. Ausserdem sollte der Steuersatz auf die Gewinne möglichst gering sein. Ich kann mich auch mit Gesellschaftsgründungen im Ausland anfreunden.

steuersteve 
Beitragsersteller
 11.05.2018, 14:39
@wfwbinder

"... sondern um Lücken im Sachverhalt aufzuzeigen."
Stimmt da hast Du Recht.

Sehr schön formuliert und danke für das Angebot mit dem Termin.

wfwbinder  11.05.2018, 15:11
@steuersteve

Ich habe keinen Termin angeboten, die Formulierung war:

um dann wen auch immer im Termin zu befragen.

Ab Juni werde ich bis auf Weiteres in meiner Zweitkanzlei in Santo Domingo sein.