Ein mír bekannter Steuerberater hat es so formuliert: 5 Jahre nach Unternehmensgründung stellt das Finanzamt unangenehme Fragen, z. B. "welche Werbung machen Sie?", "welche Zukunftsperspektiven sehen Sie für Ihr Geschäft?". Besonders, wenn aus einer anderen Einkunftsart (z.B. aus nichtselbständiger Tätigkeit) Steuerrückzahlungen anfallen.
Ich habe Dir auf Deine andere Frage geantwortet, ohne diese zu lesen. Ohne eine Ferndiagnose zu stellen ist Dein Noch-Mann vermutlich mehrfach psychisch erkrankt, da Du über Medikamenten- und Alkohol-Missbrauch und manische Phasen schreibst... Wenn Du anwaltliche Hilfe suchst, rate ich Dir einen aufzusuchen, der sich auch im Medizinrecht auskennt, Du hast es dann einfacher als bei einem Juristen, der mit den Themen Suchterkrankung und Bipolare Störung nicht viel Erfahrung hat. Die Störungen können juristisch relevant sein.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat ein AN den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Dafür muss man nichts bezahlen.Info unter www.internetratgeber-recht.de
Liebe(r) nordkap, nachdem Du nun zwei s..blöde Antworten bekommen hast, die sicher von der selben s..blöden Person stammen (manche Menschen sind nur hinter Pseudonymen stark, wenn man ihnen in der Realität begenet, verschwinden sie schnell im Ausguss) zu Deiner Frage: Ja, Dein Freund hat Anspruch auf Hilfe. Diese sollte er sobald als möglich bei der Krankenkasse beantragen.Immer das gleiche: Krankenkasse=Antrag, ärztliche Bescheinigung beifügen.
Das Verhalten des Beraters würde mich eher beruhigen als ärgern, es zeigt doch einen verantwortungsbewussten Umgang mit Deinem Plastik. Ich hatte mal den gleichen Fall, da hat die Bankangestellte mich nicht mal angeguckt, geschweige denn eine Legitimation verlangt und mir sofort die Karte in die Hand gedrückt. Das hat mich schon nachdenklich gemacht.