Wer bezahlt Haushaltshilfe bei starker gesundheitlicher Einschränkung ??
Folgender Fall: 46jährige Frau wird an der Lendenwirbelsäule in langwieriger Operation mit Metallteilen und Schrauben eine Wirbelversteifung durchgeführt. Nach 14 Tagen wird sie aus dem Krankenhaus entlassen.
Sie kann zuhause nichts machen, braucht mindestens eine Haushaltshilfe. Bei der Wohnung handelt es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus.
Die Krankenkasse lehnt die Haushaltshilfe mit der Begründung ab, dass kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt sei. Die vorliegenden Umstände seien nicht relevant. Ausserdem sei der Ehemann verpflichtet, die Hausarbeit zu leisten. Der Ehemann ist im Schichtdienst in einer Maschinenfabrik tätig !! Auch das ist nicht relevant.
Aufgrund eines langen Heilungsprozesses soll Pflegestufe 1 beantragt werden, um mit dem Pflegegeld von 225 € eine Haushaltshilfe zu bezahlen, ggf. auch Pflegeleistung. Die Pflegestufe ist fraglich, weil dafür verschiedene Kriterien von Bedeutung sind und es darauf ankomt, wie der Medizinische Dienst die Situation beurteilt....
Die frisch operierte Frau ist allein zuhause, kann für sich und im Haushalt nichts machen. Das nötige Kleingeld, eine Hilfskraft stundenweise selbst zu bezahlen, ist nicht vorhanden, schon garnicht über viele Monate.
Was kann sie noch versuchen, um Hilfe für die nächsten Monate zu bekommen und wer kommt für die Bezahlung infrage ?? Wer hat da eine kurzfristig umsetzbare Idee ??
1 Antwort
soweit ich das beurteilen kann glaube ich das ihr es von selbst schaffen müsst. ohne kind unter 12 jahren ist das nicht so einfach. man sollte die krankenkasse nochmal auf die gesamt situation hinweisen.
ihr solltet auf jeden fall alle hier angegebenen links sorgfälltig nachlesen denn dies war nicht ganz so einfach, die für euch eventuell in frage kommende lösung auszuwählen.
ich hoffe das ich auch helfen konnte?
Mein Tipp: die einzige person die im schichtdienst arbeitet sollt krankenkasse + arbeitgeber davon unterrichten. diese person kann und darf für einen bestimmten zeitraum zu hause die "pflegebedürftige" person betreuen.
ein attest vom arzt setze ich voraus! ansonsten müsste sie wieder ins krankenhaus gehen was der krankenkasse sicherlich teurer kommen würde.
Freistellung von der Arbeitsleistung wegen Pflege Das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) vom 28. Mai 2008 (BGBl I S. 874) verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege. Es erweitert seit dem 1. Juli 2008 den Anspruch von Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit wegen der Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung und die sozialrechtliche Absicherung. Für die Freistellung zur Pflege naher Angehöriger sieht das PflegeZG für Beschäftigte zwei Möglichkeiten vor: Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kann die Pflegeperson bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Bei längerfristiger Pflege kann die Pflegeperson für längstens sechs Monate von der Arbeitsleistung freigestellt werden (Pflegezeit). Die Pflegezeit kann in der Form der vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung erfolgen. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
w w w.fh-osnabrueck.de/uploads/media/Pflegezeitgesetz.pdf
§ 38 Haushaltshilfe (1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. (2) Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen. (3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5 /__38.html
w w w.konsumo.de/news/1916-Wissen-Wann-muss-die-Krankenkasse-fuer-eine-Haushaltshilfe-zahlen