Hartz IV kündigen?
Hallo,
kann man als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (BG) seine persöhnlichen Hartz IV Leistungen kündigen? Ich habe gehört man kann kein Schülerbafög in einer BG beziehen, mein Plan ist also, Hartz IV zu kündigen, Schülerbafög zu beantragen (max. 100€) und einen Nebenjob nachzugehen. Weil Nebenjobs nicht auf Bafög angerechnet werden, Hartz IV jedoch schon sehr krass.
freue mich über jede Antwort.
Gruß
3 Antworten
Wenn du einen Nebenjob hast, in der Wohnung aber bleibst, musst vom Gehslt einen Teil abgeben da den anderen in deiner BG die Leistungen gekürzt werden.
Also wird das ein Null Summenspiel. (Außer du bist unter 18, dann könnte es sich rechnen)
grundsätzlich finde ich es gut, dass du aus dem H4 Kreislauf ausbrechen willst. Viel Glück
Die Leistungen an die BG werden auch um deinen Mietanteil, Strom, Telefon etc gekürzt, diesen Teil musst du natürlich an die BG zurückführen von deinem Einkommen.
Danke Berlina! Lieber FS : mach es trotzdem! Durchbruch den Kreislauf! Alles Gute
Sorry selten so einen Schwachsinn gelesen. Du willst das deine Eltern auf ca. 400 € verzichten damit deine 100 € und ein Nebenjob nicht angerechnet werden.
Wo ist da der Sinn? Außer das du deinen Eltern das Geld geben musst.
Außerdem hat Schülerbafög nichts mit Hartz 4 zu tun, da geht es eher darum ob man im Haushalt der Eltern lebt.
Also kann man als Hartz IV Empfänger BaFög beantragen obwohl beides Sozialleistungen sind und Google lügt einfach nur.
Ich bin verwirrt wenn du meinst "Ein Teil meines Gehalts abgeben" an wen den? Wenn ich aus der BG austrete, werden doch nur für mich gedachte Leistungen komplett gestrichen. Warum wird den obendrauf die Leistung der anderer gekürzt?! Macht für mich kein Sinn.