Weiß jemand, ob ein deutsches Testament aus in Queensland Australien gültig ist wenn man in Australien gemeldet ist?
Ich lebe seit einem Jahr in Deutschland. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, daher habe wir in Deutschland bereits jeder ein handschriftliches Testament errichtet, worin wir alle Belange hinsichtlich unserer gemeinsamen Tochter geklärt haben, falls einem von uns bzw. uns beiden was passieren sollte. Nun weiß ich nicht, ob dieses Testament in Australien auch gültig ist oder ob wir hier ein neues Testament machen müssen. Wir sind immer noch deutsche Staatsbürger mit festen Wohnsitz in Australien.
Frage 1: Ist ein handschriftliches Testament auch in Australien gültig, wenn man als Deutscher hier seinen festen Wohnsitz hat? oder muss man dann ein Australisches Testament erstellen.
Ein kurzes Ja oder Nein wäre super. Danke
2 Antworten
Nur zur Klärung:
Ich lebe seit einem Jahr in Deutschland.
oder:
Wir sind immer noch deutsche Staatsbürger mit festen Wohnsitz in Australien.
Ihr seid deutsche und damit könnt Ihr nach Deutschem Recht ein Testament erreichten.
Ausserdem sind in diesen Dingen die Rechte fast aller Nationen gleich. Also würde Eure Tochter, ob mit, oder ohne Testament, Euch beerben.
Aber:
Für den Fall das Ihr gleichzeitig ums Leben kommt (Unfall), habt ihr eventuell festgelegt, wem die elterliche Sorge übertragen werden soll und wer ggf. das Erbe verwaltet, bis das Kind erwachsen ist. Hier kenne ich das australische Recht nicht. Da wäre zu klären, ob Eure Bestimmung, das übliche Landesrecht wirksam überstrahlt.
Was habt ihr bestimmt für den Fall, dass nur einer stirbt?
Solange alles so bleibt wie es ist, kein Problem. Aber was wäre, wenn nach dem Tod von einem, der andere eine neue Verbindung eingeht, oder ein weiteres Kind haben wird?
Lies mal diesen Artikel, dann weißt Du sofort, dass es kein kurzes "Ja" oder "Nein" geben kann.
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Australien.html
Zudem sollte das Testament auch einen Passus enthalten, ob das deutsche oder das australische Erbrecht zur Anwendung kommen soll. Sinnvoll wäre es auch, das Testament in Deutsch und Englisch abzufassen und festzulegen, welcher Text bei Unstimmigkeiten herzunehmen ist - der Deutsche oder der Englische.
Unabhängigdavon ist natürlich auch sicherzustellen, dass im Todesfall - wenn beide Partner gleichzeitig versterben - in beiden Ländern beim zuständigen Gericht die Infromation über den Todesfall und das Vorhandensein eines Testamentes bekannt wird.