Handel via Kleinanzeigen - ab wann gewerblich und kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Angenommen jemand betreibt nebenbei via ebay Kleinanzeigen gelegentlich einen An- und Verkauf und verdient sich damit ein paar Taler hinzu. Dieser Handel nimmt sukzessive zu und aus gelegentlich wird regelmäßig.
3-teilige Frage
- Ab welcher Größenordnung (Häufigkeit) ist das als Gewerblich einustufen?
- Stuft das FA die Tätigkeit nun (nachträglich) als geweblich ein, man hat aber kein Gewerbe angemeldet, was passiert dann?
- Kann man ggf. rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
1 Antwort
- Einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel. Alte Weisheit im Steuerrecht. Also, wer es mehrfach macht, oder einmal, aber mit Wiederholungsabsicht, handelt gewerblich.
- Wenn man alle Einnahmen erfasst und in die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung einfügt, passiert nichts.
- JA, man kann bei der Gewerbeanmeldung auch ein zurück liegendes Datum angeben.
Kann ich die Anlage EÜR überhaupt ausfüllen und einreichen obwohl ich kein Gewerbe angemeldet habe
Ja klar, wer sollte Dich daran hindern? Nirgends steht: Nur ausfüllen, wenn das Gewerbe angemeldet ist.
ich will auf jeden Fall den Gewinn ordentlich versteuern,
Dann ist alles in Ordnung.
das nicht vorhandene Gewerbe und was die Strafe dafür ist?
Wenn überhaupt, wäre ein Bußgeld zu zahlen. Aber vermutlich passiert gar nichts. Da kommt nur der Steuerbescheid und fertig. Es ist ja so wenig Gewinn, dass sowieso keine Gewerbesteuer heraus kommt.
Bei meiner Recherche kann ich nur "bis zu 1000€" finden. Aber was wäre hier realistisch?
Wenn ein Bußgeld kommt wären es 20,- bis allerhöchstens 100,- Euro.
Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Und wegen der nicht vorhandenen Steuernummer, das Feld dann einfach leer lassen?
Wenn Du noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast und somit keine Steuernummer hast, ja.
Hallo, auch wenn die Frage schon sehr lange zurück liegt betrifft es mich nun leider auch.
Ich habe auch scheinbar gewerblich bei Ebay Kleinanzeigen Gegenstände die ich angekauft habe weiter verkauft. Der reine Gewinn beläuft sich auf ca. 1400€. Mit dem Umsatz bin ich aber weit unter der grenze von 22000€ zur Umsatzsteuerpflicht.
Ja ich weis, jetzt nachdem ich geschaut habe wie ich den Gewinn am besten bei der Einkommenssteuer angebe, habe ich auch festgestellt das ich ein Gewerbe hätte amelden müssen.
Meine frage betrifft jetzt hauptsächlich Punkt 2 Ihrer Antwort. Kann ich die Anlage EÜR überhaupt ausfüllen und einreichen obwohl ich kein Gewerbe angemeldet habe. Mann muss ja die Steuernummer eintragen.
Allerdings fällt das ja auch nicht unter Sonstige Einkünfte da es ja offensichtlich gewerbliches handeln war.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich will auf jeden Fall den Gewinn ordentlich versteuern, meine sorge ist nur, das nicht vorhandene Gewerbe und was die Strafe dafür ist?
Bei meiner Recherche kann ich nur "bis zu 1000€" finden. Aber was wäre hier realistisch?
Eine Option nachträglich das Gewerbe anzumelden fällt bei mir auch weg, da ich den Handel nachdem ich das raus gefunden habe sofort eingestellt habe und auch nicht wieder aufnehmen werde.
Ich hoffe Sie können mir hierzu eine Antwort geben