Wie lange rückwirkend möglich? Gewerbeanmeldung!
Ich möchte vielleicht nächstes Jahr ein Gewerbe anmelden. Würde aber gern erst einmal eine "Probezeit" durchlaufen, also erstmal gucken, wie es läuft. Eigentlich sollte man sich gleich anmelden, habe aber gehört dass es in der Praxis etwas anders aussieht und soagr 3 Monate noch rückwirkend möglich sei, Gewerbe anzumelden ohne dass man Ärger bekommt. Stimmt das? Und wenn nicht, wie hoch wäre die Strafe schlimmstenfalls? PS: Zu erwähnen ist vielleicht auch, dass ich so wenig verdienen würde, dass ich wohl keine Steuern zahlen bräuchte, von daher keine wirkliche Steuerhinterziehung? Bitte um seriöse Antworten. Danke
3 Antworten
Auch wenn Du Dein Vorhaben jetzt nicht mit angibst, wird die Sache nicht seriös.
Es gibt eventuell Kulanzregelung von 14 Tage, aber grundsätzlich gilt:
Die Anzeige Ihrer Gewerbeanmeldung ist sofort zum Beginn der Gewerbetätigkeit fällig. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
so steht es zumindest hier und regelt die Bedingungen für Baden Württemberg:http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbmid=0&vbid=7764
Ach ja, eine Gewinnerzielungsabsicht wird übrigens unterstellt...
ich denke, die meisten, die sowas vorhaben, ein Gewerbe anmelden, durchlaufen eine "Probezeit". Dennoch melden sie es an.
Was hindert dich daran, ein Gewerbe anzumelden und wenn es nicht läuft, wieder abzumelden?
Mit der Gewerbeanmeldung gehst du doch keine Verpflichtungen ein, keiner fordert damit von dir gleich zig Euro Umsatz zu machen.
Es gibt Gewerbeanmeldungen, wo überhaupt kein Umsatz aufläuft. Dann meldet man es eben wieder ab.
Dein Vorhaben bzgl. rückwirkender Anmeldung gibt keinen Sinn.