Gewerbe anmelden 3 Monate rückwirkend?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Melde das Gewerbe jetzt an und fertig.

Nur bei der Jahreserklärung an das Finanzamt gibst Du auch die bisherigen Einnahmen und Kosten an.

Kein Mensch interessiert sich dafür, ob Du im Februar 50,- Euro eingenommen hast, oder nicht, wenn in der Jahreserklärung alles enthalten ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

LiLunik 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 13:43

Das wäre ja sogar noch in Ordnung, nicht super aber okay. Bei den bis 1000€ und Ordnungswidrigkeit die da stehen wird einem ganz anders.
Vielen dank auf jeden fall für die Hilfe und Geduld, ich habe offensichtlich wenig Ahnung :-)
Ich geh das jetzt gleich mal online anmelden :-)

LiLunik 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 13:24

Nein :-) Ich dachte nur es ist besser das es zum 1 eines Monat angemeldet wird. Aber wenn es egal ist an welchem Tag des Monats ich es anmelde nehme ich auch den :-)
ich hoffe nur es gibt kein Bußgeld von 1000€

wfwbinder  23.04.2021, 13:34
@LiLunik

Mit Sicherheit nein. Der letzte, den ich gesehen habe, der ein Bußgeld bekam, weil er 3 Monate zu spät angemeldet hatte, war das Bußgeld 60,- Euro.

LiLunik 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 13:01

Vielen Dank für die Antwort :-)
Nur kurz damit ich alles verstanden habe:
Also gebe ich bei der Gewerbeanmeldung dann am besten den 1.5.2021 (halt jetzige Datum) an und bei der Jahreserklärung/Umsatzsteuerjahreserklärung gebe ich alles an (Einnahmen, Ausgaben,...) auch die 3 Monate vor der Gewerbeanmeldung?

wfwbinder  23.04.2021, 13:15
@LiLunik

Genau, aber das jetzige Datum ist der 23. 04. und nicht der 01. 05. oder habe ich einen falschen Kalender?