Gewerbe anmelden 3 Monate rückwirkend?
Hallo,
Ich habe aus spaß, hobbymäßig und irgendwie einfach so selbstgemachte Lesezeichen über das Internet seit 6.02.2021 verkauft. Und da ich dämlich bin, nicht wirklich daran gedacht habe und erst jetzt gesehen habe das man dafür eigentlich ein Gewerbe anmelden muss. Ich dachte erst wenn man das (Voll-) Beruflich mit der Absicht auf gewinn machen möchte.
Ich habe die 3 Monate (von 6.03.2021 bis 23.04.2021) im Monat ca. 30-50€ eingenommen, also ca. 120€ insgesamt.
Kann ich das rückwirkend anmelden, oder was erwartet mich an Bußgeldern, weil es scheint eine Ordnungswidrigkeit zu sein. Nicht das ich da eine Rechnung von hunderten von Euro bekomme oder sogar eine Anzeige.
Weil wenn ich das weiter machen möchte brauch ich ja einen Gewerbeschein, soll ich das rückwirkende Datum eintragen wenn das überhaupt geht oder zB ab dem 1.5.2021.
Liebe Grüße
1 Antwort
Melde das Gewerbe jetzt an und fertig.
Nur bei der Jahreserklärung an das Finanzamt gibst Du auch die bisherigen Einnahmen und Kosten an.
Kein Mensch interessiert sich dafür, ob Du im Februar 50,- Euro eingenommen hast, oder nicht, wenn in der Jahreserklärung alles enthalten ist.
Das wäre ja sogar noch in Ordnung, nicht super aber okay. Bei den bis 1000€ und Ordnungswidrigkeit die da stehen wird einem ganz anders.
Vielen dank auf jeden fall für die Hilfe und Geduld, ich habe offensichtlich wenig Ahnung :-)
Ich geh das jetzt gleich mal online anmelden :-)
Vielen Dank für die Antwort :-)
Nur kurz damit ich alles verstanden habe:
Also gebe ich bei der Gewerbeanmeldung dann am besten den 1.5.2021 (halt jetzige Datum) an und bei der Jahreserklärung/Umsatzsteuerjahreserklärung gebe ich alles an (Einnahmen, Ausgaben,...) auch die 3 Monate vor der Gewerbeanmeldung?
Nein :-) Ich dachte nur es ist besser das es zum 1 eines Monat angemeldet wird. Aber wenn es egal ist an welchem Tag des Monats ich es anmelde nehme ich auch den :-)
ich hoffe nur es gibt kein Bußgeld von 1000€