Darf mein Vater die Wohnung eigenmächtig verkaufen (Immobilie läuft auf meinen Namen - er hat Vollmacht)?

3 Antworten

Welche Art von Vollmacht hast Du Deinem Vater gegeben? Diese muß ja auch unter Mitwirkung eines Notares gegeben worden sein, denn ansonsten wäre er nicht berechtigt Dich bei einem Notar in einer Immobilienangelegenheit zu vertreten. Normalerweise kann der Vater mit dieser Vollmacht dann auch wieder die Immobilie verkaufen. Aber über die Folgen die solch eine weitreichend Vollmacht haben kann, wurdest Du beim Notar ja sicher hingewiesen; jetzt zu jammern, dass der Vater diese Mißbraucht ist oftmals schwer nachzuweisen.

Eine Vollmacht kann man nicht kündigen, sondern allenfalls zurückziehen oder widerrufen.


Hun88 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 21:08

Ja, also es war eine notarielle Vollmacht, die er hatte. Die habe ich vor kurzem widerrufen. Ich überlege ihn jetzt anzuzeigen bin mir aber nicht sicher ob das funktionieren würde. Ich habe Dokumente in denen er versucht die Wohnung wieder komplett auf sich überzuschreiben und könnte das dem Anwalt auch vorlegen.

Snooopy155  30.01.2017, 04:31
@Hun88

Es fehlen halt ganz wesentliche Angaben, nämlich die getroffenen Nebenabsprachen bei diesem Deal.

War die Übertragung an Dich eine Schenkung? Dann wäre die Rückübertrageung ebenfalls eine Schenkung und hierbei hat der der Vater nur einen Freibetrag von 20 000 €.

Wenn er jetzt keine Vollmacht mehr hat, kann er doch keine Übertragung mehr anstrengen, denn dazu fehlt ja Deine Unterschrift beim Notar.

Aber er kann seine Schenkung rückgängig machen, wenn besondere Gründe vorliegen.

Hun:

Welchen Sinn und Zweck soll eine Vollmacht haben, wenn der Bevollmächtige hierüber nicht verfügen darf?

Hat der Bevollmächtigte nach dem Widerruf das Original und alle Ausfertigungen der Vollmachtsurkunde zurückgegeben?   Andernfalls könnte er hiervon bei Gutgläubigen weiter  Gebrauch machen.

Hast du überhaupt einen Vermögensschaden erlitten? Du hast doch durch den Widerruf rechtzeitig die Notbremse ziehen können, jedenfalls bist du nach wie vor  uneingeschränkter Grundstückseigentümer.

Wer hat dir Umfang, Wirkung und Gefahren einer Verkaufsvollmacht verständlich erläutert?

Mit welchen stichhaltigen Argumenten willst du eine Anzeige gegen deinen Vater begründen?

Hat er es nur versucht oder auch geschafft, das Objekt auf sich zu überschreiben oder zu verkaufen ? Ich würd direkt zu einem Anwalt. Wenn du die Vollmacht widerrufen hast und er es trotzdem iwie schafft, ist der Vertrag sowieso nicht wirksam.


Hun88 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 22:11

Nein er hat es zum Glück nicht geschafft. Ich habe die Vollmacht widerrufen. Verkaufen konnte er es auch nicht. Ich frage mich, ob es sich jetzt noch lohnt ihn anzuzeigen. Also mit welcher Begründung würde ich ihn dann anzeigen? Bewusste Umgehung oder so ?