Hallo zusammen,
habe kürzlich eine Mietwohnung mit einem Immobilienmakler besichtigt (Makler wurde nicht von mir beaftragt).
Da mir die Wohnung zugesagt hat, habe ich die Selbstauskunft, eine Reservierungsvereinbarung sowie die üblichen relevanten Kopien eingereicht und mich somit beworben. Ein Passus der Reservirungsvereinbarung gibt mir jedoch stark zu denken, da ich auch an anderen Mietwohnungen interessiert bin:
"Der makler stellt seine Geschäftstätigkeiten mit Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung ein und sagt allen anderen Interessenten ab. Es entsteht dem Makler ein wirtschaftlicher Verlust bei Rücktritt der Reservierung, da er erneut in die Werbung gehen muss. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der/die Mietinteressent/in bei Rücktritt der Reservierung, EUR 100,00 zzgl. 19% MwSt. unwiderruflich an das o.g. Immobilienunternehmen zu zahlen".
Meiner Meinung nach nicht rechtens, da dies das Risiko des Maklers ist und dies eigentlich auch mit der Mietprovision abgedeckt werden müsste. Habe etwas recherchiert und einige Rechtssprechnungen gefunden, die der selben Meinung sind. Frage mich auch, wie es ist, wenn mir der Mietvertrag selbst nicht zusagt.
Wie seht Ihr den Passus?
Wie würdet Ihr bei eigener Absage der Wohnung reagieren?
Besten Dank!
Achilles