Andere Meinung....

Optimal wären Dusche und Wanne gemeinsam. Ansonsten ist es für den Mietpreis eher sekundär, da der qm² Preis nicht anhand einer Dusche oder Badewanne ermittelt wird. Du brauchst nur einmal in den Mietspiegel zu schauen. Meine Frau mag zum Beispiel lieber eine Wanne, ich dagegen lieber eine Dusche. Aufsätze auf den Wannen fürs Duschen mag ich persönlich nicht und meine Frau mag es auf der Wanne nicht. Deswegen sollte eine Bad beides haben. Da bei dir der Platz nicht langt, liegt die Entscheidung bei dir oder deiner Tochter. Natürlich machst du mit einer Wanne keinen Fehler, aber denke daran, eine Wanne nimmt deutlich mehr Platz weg.

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Sofern die Fotos das Datum von damals enthalten könnte es ausreichen. Jedoch sollte immer bei Übernahme einer Wohnung eine schriftliche Mängelliste auf dem Übergabeprotokoll erfolgen. Das Übergabeprotokoll ist auf jeden Fall verbindlich, auch für den Vermieter. Ich hoffe, du hast keinen streitbaren Vermieter bzw. Hausverwaltung. Also zukünftig bei der neuen Wohnung unbedingt daran denken.

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Rollerkauf ein Flop. Rechte des Verbrauchers? Stress statt Spaß.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher beim Kauf eines Rollers? (Neukauf im Laden) Punkt 1: Rückgaberecht. - Nutzungsdauer des Rollers genau eine Woche - Zurückgelegte Kilometer – 90 Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer auf diese Thema angesprochen. Der Jungermann, der Sohn des Inhaber meinte: „Im Grunde schon, aber Sie müssen die gefahrene Kilometer erstatten“ Von vorne weg, als ich mit dem Vater eine Woche später telefoniert habe: „Was für eine Rückgabe? Es gibt bei mir keine Rückgabe! Sie sind doch mit dem Roller schon gefahren! Keine Diskussion mehr“ FRAGE AN EXPERTEN: Wer hat Recht, der Sohn oder der Vater. Hat ein Verbraucher auch in diesem Fall Rückgaberecht? Punkt 2: Transport Kosten beim Mängelanspruch - Die Tankanzeige war kaputt. Ich musste den Roller zwei Stunden schieben. (war leichtbekleidet ohne Geld und Handy am See baden) - Nach dem Tanken sprang der Roller trotzdem nicht mehr an. Vorgeschichte: ich habe den Roller bei uns in Augsburg vor Ort erworben, und mit einem geliehenen VW-Bus nach Hause transportiert. ( da doch andere Ende der Stadt, wohne außerhalb) So, zurück zum Mängelanspruch. Ich habe dem Verkäufer schriftlich eine Frist für Mängelbeseitigung gesetzt, andernfalls trete ich vom Vertrag zurück. Ergänzend habe ich ihm den Standort des Rollers genannt. Da er am Telefon davor an einer leicht reparierbaren Fehler sprach, so fand ich die 5 Tage Frist als angemessen. Der Händler wollte, dass ich den Roller vorbei bringe. Ich wollte, dass er zu mir kommt und den Roller vor Ort repariert oder den Roller selber abholt. Warum? Als erstens, habe ich wirklich keine Zeit (meine ursprüngliche Gedanken – Roller = Stressabbauen = etwas Spaß habe usw.) Zum zweiten, weiß ich, wie ein Unternehmer sich fühlen muss, wenn seine Kunden berechtigt unzufrieden sind, wenn die neue Ware (1.300€) bereits nach einer Woche kaputt ist. Nämlich: Verantwortungsvoll, Entgegenkommend, Schamgefühl.

Zu weit gedacht. Seine telefonische Rückmeldung auf meine Beschwerde: „Warum schieben sie ihn denn, lassen sie stehen und rufen sie ein Taxi oder Abschleppdienst“….“sie sollen auf die gefahrene Kilometer achten und nicht auf Tankanzeige“ usw.

Und so kam der Händler ein paar Tage später und holte den Roller ab. (Er hat dafür auch ein passendes LKW mit einer kleiner Rampe)

Heute war letzter Tag, Fristablauf. Der Händler rief mich an, der Roller ist fertig ich kann ihn abholen, ABER nur wenn ich vorher 30 € fürs Transport bezahlt habe.(Er hat ihn ja abgeholt)

Trift das § 439 (2) BGB in meinem Fall oder gib es da irgendwelche Ausnahmen. Kann ich von dem Verkäufer Rücktransport nach Reparaturen ruhig verlangen? Und wenn er damit nicht einverstanden ist und die Frist abgelaufen ist, kann ich vom Vertrag zurücktreten und das Geld verlangen?

Und wenn erneut die gleiche Mängel auftreten und ich den Roller (Gott bewahre) wieder schieben muss. Kann ich dann ein Schadenersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten?

Segne alle Robingoods-Experten, dieser Site.

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Uih ganz schön lang. Vater hat sowieso kein Recht mit seiner Aussage und Sohn scheint auch nicht viel Ahnung zu haben. Letztendlich kannst du nach deiner Schilderung hier trotzdem nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wegen dieser Bagatelle. Was kann der Verkäufer dafür, dass die Tankanzeige bei einem nagelneuen Roller kaputt ist? Dies wird auf Garantie repariert und fertig. Für die Transportkosten bist du selber verantwortlich, es sei denn, es gibt eine Mobilitätsgarantie. Wirst du aber nicht haben bei 1.300 EUR Neukauf. Ich bin früher selber Motorrad gefahren und denkst du, ich habe mich auf die Tankanzeige verlassen? Ich habe vor Antritt oder mal bei einem Stop immer in den Tank geschaut. Du machst hier aus einer Mücke einen Elefanten. Wenn ich der Verkäufer gewesen wäre, hätte ich aus Kulanz die Transportkosten von lächerlichen 30 EUR übernommen. Das ist Dienstleistung am Kunden. Aber wenn mir jemand gleich käme mit Rücktritt oder ähnlichem, Abfahrt. In dem geschilderten Fall eh keine Chance für Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Ton macht die Musik und ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass du den guten Ton selber nicht gewahrt hast.

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Auch bei Lastschriften von Stromanbietern wird nicht anders verfahren. Jede Lastschrift kann man innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen. Ich habe mal bei mir ins Onlinebanking geschaut und ich könnte die Lastschrift meines Stromanbieters ohne Probleme zurückbuchen. Wie schon Juergen010 schrieb, falls es nicht geht, in die Postbankfiliale wackeln und zurückbuchen lassen.

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Dann drücke ich dir die Daumen. Du wirst dich dann sicherlich noch mit dem KSA rumstreiten müssen. Du hast erst einmal schriftlich den Schaden der Gemeinde dargelegt. Dies ist in Ordnung. Jetzt würde dir empfehlen, direkt zur Gemeinde zu gehen, da diese sich nicht zuckt. Natürlich bist du in der Beweislast. Bitte aber nichts reparieren, sonst bleibst du mit Sicherheit auf den Kosten sitzen.

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Der Mietspiegel ist hier entscheidend. Das Baujahr des Gebäudes ist sekundär. Der Mietspiegel ist in Kategorien eingeteilt, ob z.B. eine Wohnung etwas besonderes hat. Kauf dir für ca. 2,50 EUR den Mietspiegel im Rathaus, dann kann man selber nachschauen, in welche Kategorie deine Wohnung eingestuft ist und notfalls Widerspruch bei Mieterhöhung einlegen. Dieses Jahr sollten wir auch teilnehmen an einer Mieterhöhung. Nach dem Kauf des Mietspiegels stellte ich fest, dass unser Haus nicht in einer guten Lage, sondern in einer mittleren Lage liegt. Die Mieterhöhung wurde deshalb zurückgenommen.

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Die Häuser sind in der Regel schwerer zu verkaufen, wenn jemand fremdes ein "lebenslanges Wohnrecht" inne hat. Weitere Kriterien sind die Lage und der Zustand des Hauses, ob man wirklich das Risiko eingeht, ein "lebenslanges Wohnrecht" zu akzeptieren. Deine andere Frage bzw. Gedanke sind eher unüblich.

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Nehmen wir nur mal Usain Bolt. Der ist mehrfacher Millionär. Er finanziert seinen Sport hauptsächlich über Werbeverträge. Dazu kommen Antrittsprämien für andere Wettkämpfe und Preisgelder. Natürlich wird ansonsten in der Leichtathletik nicht die Kohle verdient, wie z.B. in der Bundesliga. Hängt halt auch mit den TV-Konsumenten zusammen. Fußball ist dort die Nummer 1.

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Interessant wäre, bei welcher Bank du bist. Bist du z.B. bei der Targobank, geht sicherlich das eine oder andere. Bist du z.B. bei einer Volksbank wird schon kritischer geprüft. Nachfragen kostet natürlich nichts. Weitere Frage wäre, wie hoch sollte der Dispokredit sein? Hattest du schon einmal einen Dispo? Wie ist die Geschäftsverbindung bisher gewesen? Hast du einen persönlichen Ansprechpartner? Du siehst, es gibt etliche Fragen. Pauschal zu verneinen, du bekämst keinen Dispo wegen Arbeitslosigkeit, kann man also nicht sagen. Was User "althaus" schrieb, interessiert erst einmal keine Bank. Erst wird immer die Bonität geprüft. Nur mal um dies anzumerken.

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Ein Auffüllen würde ich dir nicht empfehlen, um dann das Geld liegen zu lassen. Es könnte dann schnell passieren, dass die Bausparkasse den Vertrag kündigt. Spare dafür einfach ganz normal wieder in den BS. Dann genießt du noch für einige Jahre die festen 3%.

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Bei Handys tun sich viele Versicherer mittlerweile schwer. Jeder zweite gemeldete Handyschaden ist meist auf Betrug zurückzuführen. Deswegen werden die Handys auch an unabhängige Sachverständige zur Prüfung gegeben.Klar kann dein befreundeter Besitzer des Handys als Zeuge genannt werden.

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