Kind auf Fahrrad streift parkendes Auto
Meine Tochter (10 J) fuhr Ende Februar 2015 auf mit Kies gestreutem Bürgersteig mit dem Fahrrad. Sie bremste, rutschte an den hinteren, unteren Teil des Kotflügel eines parkenden PKW. Schürfwunden, grosses Geschrei, meine Freundin stand ca.15 Meter weg. Nach Ihrer Beobachtung rutschte meine Tochter mit dem Helm am Kotflügel entlang, verursachte keine Kratzer am PKW. Deshalb hinterließ sie keine Kontaktdaten für den Besitzer des PKW. Dieser meldete sich eine Woche später mit der Aussage das meine Tochter Kratzer am PKW hinterlassen hätte. Es sind sieben bis acht Kratzer am hinteren Kotflügel doch in einer anderen Höhe als durch beschriebenen Unfallhergang. Die Kratzer haben unteschiedliche Längen und Breiten in Längsrichtung des Auto. Wenn dann können sie doch nur durch Lenkergriff oder Bremsgriff verursacht sein, aber so viele? Mir kam das merkwürdig vor, da es auch keine Lackspuren am Rad gab.
Es wird nun ein Dekra-Gutachter hinzu gezogen, der Ausagen über das zustandekommen der Kratzer machen soll.
Das man für verursachten Schaden haftet ist klar. Doch wie ist das rechtlich, wurde Aufsichtspflicht verletzt, Unfallhergang ist anders wahrgenommen worden, welches Gewicht hat die Aussage des Dekra-Sachverständigen?
Danke für Eure Geduld,
freundliche Grüße Maurerkelle.
5 Antworten
Ihre private Haftpflichtversicherung wird ggf. für den Schaden aufkommen.
„Per Gesetz sind Kinder unter 7 Jahren deliktunfähig,“ erläutert Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal banktip.de. „Bei Kindern, die am Straßenverkehr teilnehmen, liegt die Grenze bei 10 Jahren. Denn bis zu diesem Alter können Kinder die besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs noch nicht einschätzen.“ Eltern haften für ihre deliktunfähigen Kinder nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Böttcher empfiehlt daher: „Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz sind Eltern gut beraten, einen Versicherer zu wählen, der auch dann zahlt, wenn die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.“
Wartet doch jetzt erst einfach das Ergebnis des Gutachters ab.
Warum sich jetzt schon um ungelegte Eier sorgen.
Diese Gutachter im Auftrag der Versicherungen unterwegs, sind geschulte und versierte Fachleute die einen möglichen Versicherungsbetrug durchschauen und Falschaussagen des Pkw Besitzers beweiskräftig widerlegen können.
Ist natürlich ein oft und gern angewander Trick um auf diese Weise zu Geld oder neuen Autoteilen zu kommen - abwarten also !
( des weiteren siehe billy )
Doch wie ist das rechtlich, wurde Aufsichtspflicht verletzt,
Zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr sind Kinder voll haftungspflichtig, sofern sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen - und davon kann man doch sicherlich bei deinem Kind ausgehen.
Und somit spielt auch die Aufsichtspflicht keine Rolle.
Dies bedeutet, den Schaden einfach bei der Privathaftpflichtversicherung melden, die dann entweder den Schaden an dem Auto erstattet, oder abwehrt.
Gruß A.
Gutachter hat nach Gegenüberstellung von PKW und Fahrrad gestern Nachmittag festgestellt das die Kratzer andere Ursachen haben müssen.
Eine kleine Schramme, möglicherweise von der Pedale verursacht, wurde dem Rad zugeordnet. Aber als nicht Schadenserweiternd eingestuft.
Der Eigentümer des PKW erschien nicht zu dem Termin, er schickte einen Freund, so das nicht geklärt werden konnte welche Kratzer es vorher gab und welche angeblich vom Rad verursacht wurden.
Danke an billy, Gaenseliesel und Apolon, mit Euren Antworten hab ich vieles besser verstanden und mehr Ruhe gehabt für den Termin der Gegenüberstellung.
Schönes Wochenende,
freundlicher Gruß Maurerkelle
Ganz prima, dass Du noch eine Rückmeldung zum Vorgang geschrieben hast. Schön, wenn bzw. daß Dir geholfen werden konnte.
tja, leider muss man sowas immer gleich alles dokumentieren... ist mir auch schon passiert. Der Geschädigte hat mir alles in Rechnun gesetllt, was jemals am Heck kaputt gegangen ist und am Ende durfte ich das alles bezahlen, weil ich nicht beweisen konnte, daß die anderen Kratzer nicht von mir kamen.