Großeltern habn Sparbuch für minderjährigen Enkel eingerichtet - können sie den Betrag zurückhalten?
Guten Tag.
Folgender Fall: Freunde von mir sind Großeltern haben bereits vor einigen Jahren ein Sparbuch auf den Namen ihres (noch) minderjährigen Enkels eingerichtet. Der Junge ist 17, aber wird im kommenden Monat volljährig. Sein Lebenswandel gefällt den Großeltern allerdings nicht, weil er jedes Wochenende betrunken ist und auch schon Ärger mit der Polizei hatte. Deshalb soll er den Betrag auf dem Sparbuch erst einmal nicht bekommen. Können sie das Geld einfach so einbehalten, oder hat er als 18. Jähriger einen Anspruch auf das Geld. Das Sparbuch ist wie gesagt auf seinen Namen eingerichtet.
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Es gibt wenig Möglichkeiten zu verhindern, dass der Junge das Geld einfach verzockt. Sie können eigentlich nur noch eine Anlageform wählen, die lange Kündigungszeiten vorsehen und dann nur hoffen, dass zwischenzeitlich der Enkel in Geldangelegenheiten die Kurve bekommt.
Da stehen die Chancen eher schlecht würde ich sagen..Dumm gelaufen würde ich sagen..