Antwort
Dankeschön für Eure Antworten. Es hat sich mittlerweile einiges geklärt. Es ist so, dass die ablösende Bank, die Grundschulden aus beiden Ränge übernommen hat und hinter dem Wohnrecht noch eine weitere Grundschuld eingetragen wurde. Dies muss nicht mit der Zustimmung des Wohnrechtsinhabers erfolgen. Leider wird, wenn es wirklich zu einer Zwangsversteigerung kommen wird, kein Überschuss erwirtschaftete werden...
Dankes nochmals und ein schönes Wochenende