Nahtlosigkeit abgelehnt?
Ich bin Anfang Mai ausgesteuert worden, Nahtlosigkeit wurde leider abgelehnt. Befinde mich zur Zeit im Wiederspruch von meiner beantragten EM Rente von Januar 2022. Jetzt habe ich im August neue Aussagekräftige Befunde von meinen Psychiater und Neurologen bekommen die ich dem medizinischen Dienst Arbeitsamt zur Verfügung stellen möchte um jetzt noch einmal ein Gutachten zu bekommen ob bei mir die Nahtlosigkeit jetzt doch greift. Mein Sachbearbeiter meinte das hätte eh keinen Sinn weil es wieder abgeschmettert werden würde. Laut Gutachten vom MD steht drin das bei neuen Befunden das gerne noch einmal geprüft werden kann.
Nur darf ich die Befunde nicht selbst einreichen an den MD AA nur wenn ich dafür den Antrag von meinem Sachbearbeiter bekomme was er aber nicht macht.
Was kann ich jetzt noch machen? Am 1.11.2022 habe ich wieder einen Termin für eine Besprechung berufliche Zukunft. Ich schaffe keine Umschulung oder LTA aus psychischen und körperlichen Gründen falls das auf mich zukommen sollte. Mein Rentenantrag ist ja noch nicht abgeschlossen. Wie verhalte ich mich jetzt? Steht mir nicht eine neue Begutachtung zu bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes?
Ich möchte auch nicht mein ALG 1 gefährden. Bin im Moment am verzweifeln.
1 Antwort
Grundsätzlich kannst DU Dich krank melden. Das Arbeitsamt würde auch 6 Wochen weiterzahlen. Danach würdest DU Krankengeld erhalten aber der Anspruch ist schon ausgeschöpft. Ein Nahtlosigkeitsfall ist ohnehin nicht mehr möglich, da Du ja erst "normales" ALG bezogen hast und DU eben nicht auf Grund einer Leistungsminderung auf unter 15 Stunden wöchentlich ALG I nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung erhätst.
Es belibt Dir, gesundheitliche Einschränkungen geltend zu machen, so dass Du nicht rehafähig bist. Hier brauchst Du entsprechende Bericht Deiner Ärzte.
Danke für die ausführliche Information. So weiß ich wenigstens Bescheid jetzt.