Nahtlosigkeit abgelehnt?

1 Antwort

Grundsätzlich kannst DU Dich krank melden. Das Arbeitsamt würde auch 6 Wochen weiterzahlen. Danach würdest DU Krankengeld erhalten aber der Anspruch ist schon ausgeschöpft. Ein Nahtlosigkeitsfall ist ohnehin nicht mehr möglich, da Du ja erst "normales" ALG bezogen hast und DU eben nicht auf Grund einer Leistungsminderung auf unter 15 Stunden wöchentlich ALG I nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung erhätst.

Es belibt Dir, gesundheitliche Einschränkungen geltend zu machen, so dass Du nicht rehafähig bist. Hier brauchst Du entsprechende Bericht Deiner Ärzte.


Tine66638 
Beitragsersteller
 19.10.2022, 18:03

Danke für die ausführliche Information. So weiß ich wenigstens Bescheid jetzt.