Grundsicherung für Ehe-Mann 77J. im eigenen Haus 130 qm mit Frau?
Ehepaar (Frau 74J. mit nur geringer Rente, Mann 77J., sehr krank, 5 Herz-Stands, ohne anderes Vermögen oder Einkommen) lebt seit ca. !/2 Jahrhundert im eigenen Haus mit ca. 130 qm Wohnfläche auf ca. 200 qm Grundstück. Es fallen außerdem dringende Reparaturen des Flachdachs (Bungalow-Stil) wegen Undichte an. Auch Rohrleitungs-Reparaturen. Problem: 1. Nach der so langen Wohnzeit und in dem Alter + Altersschwäche und Erkrankung ist eine andere neue Wohnung sozialrechtlich nicht zumutbar ? 2. Kann der Mann nun 'Grundsicherung im Alter bei vermindertem (ohne) Einkommen (Gem. SGB IIX, 4.Buch, §§ 41-45 SGB IIX) 'berechtigt' beantragen ? Frau erhält nur ca. 500,- € Rente. 3. Können sie für die Kosten der nötigen Reparaturen irgendwelche besonderen Hilfs- Anträge aus entweder fall-bezogenen sozialrechtlichen oder aus damit im speziellen Zusammenhang gesehenen Bauerhaltungs-Gründen, vielleicht auch im Sinn öffentlichen Rechts, beim Sozialamt oder einem anderen zuständigen Amt der Stadt mit Aussicht auf Erfolg beantragen? 4. Kann das bisher vorhandene Fahrzeug (PKW) wegen der Gehbehinderung und Schwäche zur Fortbewegung in die Stadt oder auch nach Bedarf und Anlaß im Umkreis weiterbenutzt werden? Ist dafür ein Antrag auf eine fall-bezogen laufende teilweise Kostenerstattung mit Erfolgsaussicht möglich? 5. Sozialrechtliche Verpflichtung (wie auch die Möglichkeit) aus gerader Linie (Kind) fällt aus, da Einkommen weit unter 100.000,-/ j.
5 Antworten
Um es mal auf den Punkt zu bringen: Der bisherige Lebensstil soll auf Kosten der Allgemeinheit beibehalten werden. Ob dafür die Allgemeinheit zahlen wird, daran melde ich gewisse Zweifel an.
Das Haus ist mehr als doppelt so groß wie es als für ein Ehepaar im Mietwohnungsbau als angemessen angesehen wird. Das wird die Frage der Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung des Hauses nicht gerade erleichtern. Solche Zuschüsse müßte man hier beim Grundsicherungsamt beantragen. Die Frage nach der Erfolgsaussicht kann kein Mensch beantworten. Es handelt sich um Ermessensentscheidungen deren Ergebnis nicht absehbar ist. Allerdings sollte man sich wenig Hoffnung darauf machen, dass eine Generalsanierung bezahlt werden könnte. Bei größeren Sanierungen könnte im übrigen zur Absicherung einer eventuellen Darlehensgewährung eine Belastung des Hauses mit Grundpfandrechten verlangt werden. Es kann also sein, dass das offenbar Dir zustehende Erbe dann empfindlich geschmälert wird.
Nach der so langen Wohnzeit und in dem Alter + Altersschwäche und Erkrankung ist eine andere neue Wohnung sozialrechtlich nicht zumutbar
Gerade für diese Fälle gibt es Pflegeheime, in denen beide zusammen in einer angemessenen Wohnung untergebracht werden - und dort unter Aufsicht einen ruhigen Lebensabend verbringen können.
Wird das renovierungsbedürftige Haus verkauft und der Erlös wird dafür investiert, bleibt zwar kein Erbe mehr über, kommt aber den älteren Herrschaften zugute.
Hier eine Teilantwort: die 130QM des Hauses sind sicherlich die Rohbaumasse die bei der Bauplanung berechnet wurden. Davon kann man ohne weiteres 20% abziehen. Es bleiben also netto nur 104QM übrig. Bei der Grundsteuer wird ja auch so verfahren. Wenn Balkone und Terassen mit eingerechnet wurden, diese zuvor abziehen.
Wie schrieb Goethe:
"Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr's nicht aus, so legt was unter."
Hallo,
hier sind erst einmal grundlegende Informationen, die bereits einen großen Teil deiner Fragen beantworten:
http://www.s-p-b-fuehrer.de/htdocs/zentraldaten/grund.html
Ob ein Antrag auf Grundsicherung Erfolg hat, lässt sich mittels " Rechner für Grundsicherung " ermitteln. Davon gibt es etliche im Netz, gib einmal bei Google den Begriff ein.
Bei weiteren Fragen, einfach nochmals nachhaken ! K.
- Betreff Reparaturarbeiten am Haus
es ist oftmals möglich, dass durch den Leistungsträger ein Darlehen gewährt wird, das in kleinen, aus den künftigen Auszahlbeträgen einbehaltenen monatlichen Raten getilgt wird. Muss natürlich extra beantragt werden.
Die Fragen sind m. E. so speziell das da kaum jemand drauf antworten kann. Trotz der ausführlichen Fragestellung vermisse ich weitere wichtige Fakten. Darüber hinaus hab ich folgende Gegenfragen. Wurde schon versucht die Grundsicherung zu beantragen?, (wahrscheinlich wäre ein Teil der Fragen schon beantwortet). Wurde die Möglichkeit des betreuten Wohnen überhaupt schon in Betracht gezogen? Angebote gibt es doch inzwischen genug. Was könnten die eigenen Kinder oder weitere Verwandte zur Verbesserung der Situation beitragen? - Stichwort Elternunterhalt und Eigenes Vermögen verwerten bevor die Allgemeinheit (Sozialleistungen) in Anspruch genommen wird.
Was für weitere verwandte? neffen dritten grades oder so? die sollen dafür aufkommen? dein Ernst?