Grunderwerbsteuer bei Übertrag an die Ex-Schwiegereltern?
Hallo, ich habe eine Frage zur Grunderwerbsteuer: Im Rahmen der Scheidungsvereinbarung fällt keine Grunderwerbsteuer für die Übertragung unter den Ex-Eheleuten an. Wie ist es aber, wenn der 50%-Anteil an die ehemaligen Schwiegereltern übertragen werden soll? (Die Bank macht sonst im Rahmen der Haftungsentlassung nicht mit.)
1 Antwort
Nein, die Grunderwerbsteuer fällt nicht wegen einer Scheidungsvereinbarung nicht an, sondern weil das Grunderwerbsteuergesetz für Übertragungen an Ehegatten und an Ex-Ehegatten eine entsprechende Steuerbefreiung vorsieht, § 3 Nr. 4 und 5 GrErwStG.
Erwirbt jemand anders, kann diese Befreiungsvorschrift ja nicht greifen. Grunderwerbsteuerfrei wäre nur die Übertragung des Ex-Ehegatten an dessen Eltern, Nummer 6.
Danke, dann hab ich das richtig verstanden und war schon auf dem richtigen Weg!