Grundbucheintrag durch finanzamt... Abtretbar an Bank??

2 Antworten

Wieso ist das Finanzamt noch nicht um Abgabe einer Löschungsbewilligung gebeten worden? Dann wäre die Belastung doch weg.

Chrisg:

Anstelle eines Titels tritt der Antrag der Vollstreckungsbehörde des Finanzamts, die zu bestätigen hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung gegen den Schuldner vorliegen.

Selbst wenn die Bank die Abtretung anerkennen würde (was ich bezweifle), wird sie ein notariell zu beurkundendes Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungs-unterwerfung zur Auflage machen und auf grundbuchliche Änderungen bestehen.

Ob überhaupt Kosten eingespart werden können (wenn auch nur in geringer Höhe)), möge dir ein Kostenexperte des Notars ausrechnen.

Mein Rat: Neueintrag - sei froh, wenn sich die Bank nicht an der (löschungsreifen) Zwangshypothek stößt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung