Grundbucheintrag durch finanzamt... Abtretbar an Bank??
Hallo... Meine Frage ist etwas komplex, aber hoffentlich lösbar!?! Ich möchte zeitnah eine Immobilie erwerben. Meine Eltern haben sich bereit erklärt für den Teil der Überschuldung, ihre Immobilie zur grundbucheintragung zur Verfügung zu stellen. Soweit so unkompliziert! Jetzt ist es aber so, dass durch eine längst getilgter steuerschuld noch ein nicht gelöschter Eintrag zu gunsten des Finanzamtes vorhanden ist.! Nun würde ich gerne wissen, ob es auch dort genauso wie bei der Grundschuld Eintragung durch eine Bank bei Umschuldung etc. Zu einer anderen Bank möglich ist, den leichteren Weg mit einer Abtretungserklärung zu gehen!?
2 Antworten
Wieso ist das Finanzamt noch nicht um Abgabe einer Löschungsbewilligung gebeten worden? Dann wäre die Belastung doch weg.
Chrisg:
Anstelle eines Titels tritt der Antrag der Vollstreckungsbehörde des Finanzamts, die zu bestätigen hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung gegen den Schuldner vorliegen.
Selbst wenn die Bank die Abtretung anerkennen würde (was ich bezweifle), wird sie ein notariell zu beurkundendes Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungs-unterwerfung zur Auflage machen und auf grundbuchliche Änderungen bestehen.
Ob überhaupt Kosten eingespart werden können (wenn auch nur in geringer Höhe)), möge dir ein Kostenexperte des Notars ausrechnen.
Mein Rat: Neueintrag - sei froh, wenn sich die Bank nicht an der (löschungsreifen) Zwangshypothek stößt.