Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?
Sehr geehrtes Forum,
Folgendes Szenario: Ich werde ab dem 01.09. einen Beruf für ein Schweizer unternehmen antreten. Der Plan ist, das ich die ersten 3 Monate eine verhältnissmässig lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben (3 Wochen Schweiz, eine Berlin)
In den weiteren Monaten wird das Verhältnis eher auf 2 Wochen Schweiz zu 2 Wochen Berlin und letztendlich auf 1 Woche Schweiz, 3 Wochen Berlin laufen! Der langfristige Plan wird wohl eine Berliner Zweigstelle sein die ich leite und eine Woche Schweiz (bzw. ein paar Tage) wird zu taktischen Auslegung der Arbeitsziele etc. beibehalten! Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann. Also wie ist der rechtlich beste Weg (legal und effektiv für mich)
Ich habe im Internet unglaublich viele verschiedene Informationen erhalten und bin nun leider verwirrter als vorher da mein persönlicher Fall nirgendwo beleuchtet wurde.
Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin, Vorort in der Schweiz werde ich wohl für die ersten 6 Monate ein wg Zimmer beziehen.
Fragen:
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gelte ich als Grenzgänger und kommt somit das DBA für mich in frage? Hier zu gibt es Verschiedene Aussagen im Netz!
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wie würde ich alternativ angesehen werden? Was sind die Möglichkeiten? Macht es Sinn dem Arbeitgeber einen deutschen Vertrag mit deutschen sozialabgaben und Besteuerung vorzuschlagen? Laut Quellen aus dem Internet ist dem ja eigentlich nichts auszusetzen außer das der AG einverstanden sein muss.
Also zusammengefasst ist meine Frage:
Ich arbeite für einen Schweizer Arbeitgeber, erst 3 Monate lang 3 Wochen, dann in den folgenden 3 Monaten Ca. 2 Wochen und dann 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz bleibt definitiv Berlin! Was muss ich also tun? Wie ist die korrekte Lage zur Besteuerung und welche Optionen habe ich?
Vielen Dank vorab für die Antwort!
Mit besten Grüßen
PS
1 Antwort
Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann.
Die Sorge kann man Dir leicht nehmen. Nicht Du besteuerst Dich, sondern das Finanzamt.
1. Du hast in 2016 in Deutschland einen Wohnsitz, somit bist Du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
2. Da Du Einkünfte in/aus einem anderen Land beziehst, ist natürlich das DBA mit dem Land zu beachten.
3. Grenzgänger gem. Artikel 15a des DBA Schweiz bist Du nicht.
4. Nach Artikel 15 des DBA wird Dein Einkommen in der Schweiz besteuert werden, weil nicht alle drei für eine Besteuerung in "D" nötigen Bedingungen erfüllt werden.
5. Somit wird in der Schweiz besteuert und die Einkünfte unterliegen hier nur dem Progressionsvorbehalt.
6. Da die Verhältnisse ja wohl wechseln werden, ist jedes Jahr neu zu prüfen.
7. Sobald Du bei einer deutschen Niederlassung beschäftigt bist (Gründung Zweigstelle) wird dann hier besteuert.
Vielen Dank wfw binder,
können Sie mir vielleicht noch sagen wie es sich dann mit den Sozialabgaben verhält! Wäre das dann ebenfalls komplett in der Schweiz zu entrichten.
Und wie sieht es dann mit der KV aus? Diese kann ich ja als Grenzgänger auch noch in D haben, trifft das in meinem Fall auch zu, da ich ja laut Ihrer Aussage kein Grenzgänger bin? Und ich verstehe noch nicht ganz inwiefern 1. und 5. miteinander funktionieren.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Beste Grüße
PS
Sozialversicherung ist nicht mein Fach. Ich gehe aber davon aus, dass die Einbindung in das Schweizer sozialversicherungssystem erfolgt.
Bei der Krakenversicherung würde ich direkt anfragen. Eventuell in Deutshland mitglie bleiben udn der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.
1 udn 5 ist einfach zu erklären.
In Deutschland besteht unbeschränkte Steuerpflicht. Also werden alle Einkünfte, ausser denen in der Schweiz hier versteuert.
Die Schweizer Einkünfte zählen nur mit bei der Mittlung des Steuersatzes.
Das wird aber wohl nur 2016 betreffen, weil ja ab nächstem Jahr wohl erstmal nur Einkünfte in der Schweiz erzielt werden.
Da läuft der Progressionsvorbehalt ins Leere.
So ist es. Top!