Steuererklärung und nicht arbeitslos gemeldet?
Guten Morgen,
ich überlege mir dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung zu machen (Steuerklasse 1). Da ich mich hierbei überhaupt nicht auskenne und das Jahr kompliziert "abgelaufen" ist, erhoffe ich mir ein bisschen Hilfe über das Forum zu erhalten.
Habe direkt nach dem Abitur (2014) ein FSJ im Krankenhaus abgeleistet und nebenher eine Ausbildung zum Rettungssanitäter gemacht. Nach dem FSJ habe ich mich dazu entschlossen mein Studienbeginn zu verschieben und als Rettungssanitäter in einem Rettungsdienstunternehmen zu arbeiten. Ab September 2015 bis Januar 2016 war ich als RS angestellt. Den Arbeitsvertrag habe ich in Januar 2016 nicht verlängert da ich eine Weltreise vor Studienbeginn machen wollte. Gesagt- getan. Habe mich auch nicht arbeitslos gemeldet weil ich nicht arbeitssuchend war.
Nach der o.g. Weltreise haben sich meine Interessen komplett geändert und ein Jura Studium kam für mich nicht mehr in Frage. Also beschloss ich ab Oktober 2016 weiter als Rettungssanitäter tätig zu sein.
Zusammenfassend habe ich bis jetzt (Sep. 2015 - Dezember 2016) nur knapp 7 Monate steuern gezahlt und war zwischendurch nicht arbeitslos gemeldet.
Lohnt sich da überhaupt eine Steuererklärung ? Wird es Probleme geben da ich nicht arbeitslos gemeldet war ?
Desweiteren musste ich in Oktober 2016 meinen Führerschein der Klasse C machen da ich anders nicht mehr in meinen Beruf als RS eingestellt werden konnte (Fahrzeuge wiegen jetzt mehr). Diesen Führerschein musste ich komplett selber finanzieren. Wird das ebenfalls in der Steuerabrechnung berücksichtigt und kann ich das Geld zum Teil zurück verlangen ?
Vielen Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Du schreibst einen ausführlichen Sachverhalt in dem aber alles fehlt, was die Basis einer Empfehlung wäre.
Wie hoch war DEin Brutto von Sept. - DEz. 2015 und wieviel Lohnsteuer wurde abgezogen?
Für das Jahr lohnt es sich mit Sicherheit, Wenn Du Lohnsteuerabzug hattest, wird das sicher zurückerstattet werden.
In 2016 auch, weil Du wohl nicht das ganze Jahr in Anstellung warst.
Vermutlich wird Dein Gesamtbrutto in beiden Jahren jeweils nicht über 11.500,- Euro gewesen sein, womit Du dann keinerlei Kosten angeben brauchst und trotzdem alles erstattet bekommst.
Wie Dir schon geantwortet wurde, bekommst Du eh' schon alle Steuern zurück - auch ohne die Führerscheinkosten zu berücksichtigen.
Steuer kannst du nur zurück bekommen, wenn du auch welche bezahlt hast. Also nachschauen.
Du kannst auch nicht mehr zurückbekommen, als du bezahlt hast (Führerscheinkosten).
Arbeitslosigkeit melden interessiert das FA nicht.
Wenn Du Steuern bezahlt hast wird es sich auf jeden Fall lohnen. Weil die Steuern wurden so berechnet als würdest Du das ganze Jahr Einkommen bekomment und da das nicht der Fall war hast Du zuviel bezahlt.
Je nach Lust und Laune kannst Du entweder von Aldi eine Steuersoftware kaufen und es selber am PC machen (ich glaube war so ca. 10-15 Euro im letzten Jahr und gibt es so Ende des Jahres). Oder über Amazon tax 2017 online kaufen ca. 13 Euro.
Oder aber Du googelst Steuerhilfeverein - kostet glaube ich ca. 50-60 Euro (vorher fragen) dort kannst Du mit einem Menschen Deine steuerlichen Angelegenheiten durchgehen.
Fürs erste Mal würde ich den Verein bevorzugen aber darauf achten dass Du Dich nicht länger bindest und plötzlich jahrelang Mitglied bist.
ist eigentlich alles unnötig, Elster kann umsonst runtergeladen werden und sollte für diesen Fall völlig ausreichen
Mag sein, aber
Da ich mich hierbei überhaupt nicht auskenne
klingt für mich als wenn er auch nicht mit Einkunftsarten, Werbungskosten, Sonderausgaben, usw. derzeit klar kommt.
Und dann ist ein geführter (egal ob durch Software oder Mensch) Einstieg in die Steuerwelt leichter.
Im nächsten Jahr geht das dann schon einfacher von der Hand.
Vielen Dank für die Antwort.
Von Sep.- Dezember 2015 Brutto ca. 9.500 und wieviel Lohnsteuer abgezogen worden ist weiß ich auf die schnelle leider nicht - dafür müsste ich die Abrechnungen genauer ansehen.
Wird den die Ausgabe für den Führerschein auch in der Steuererklärung berücksichtigt oder tut das hierbei nichts zur Sache?