Gewohnheitsrecht im Minijob?

5 Antworten

Also die geseztlichen Mindestbedingungen gelten auch für Deinen mündlichen Arbeitsvertrag, Dazu gehört Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlicher bezahlter Urlaub. Urlaubsgeld nur wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder es der betrieblichen Übung entspricht. Du hast hier schon guten Rat von Alfalfa bekommen. Das andere, sage ich mal nichts zu.

Auf diesen Vertrag warte ich jetzt seit 5 Jahren!!!

Arbeitest Du jetzt ohne Vertrag bei diesem Arbeitgeber oder wartest erst den Vertrag ab?? Nochmal 5 Jahre??


JuliaHoward 
Beitragsersteller
 16.11.2017, 08:36

Ich bin ohne Vertrag dort am arbeiten.

Also. Aktuell hast du einen mündlichen Arbeitsvertrag auf gesetzlicher Basis. Und selbstverständlich hast Du einen rechtlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auch auf bezahlten Urlaub. Selbst wenn nichts schriftlich geregelt ist, stellen die gesetzlichen Regeln die Untergrenze dar, von der auch nicht zum Nachteil nachnunten abgewichen werden kann...

Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht, da Sie selbst gekündigt haben. Aber es gibt gesetzliche Mindestbedingungen auch für Minijobber u. zwar bei Krankheit Lohnfortzahlung und jährlichen Urlaubsanspruch.