Gewohnheitsrecht im Minijob?
Ich bin seit 8 Jahren in der gleichen Firma beschäftigt.ich hatte einen Arbeitsvertrag wo alles geregelt war( Lohnfortzahlung und bezahlter Urlaub)Zwischenzeitlich hat der Chef gewechselt.Er wollte das nicht zahlen,bis ich ihm meinen Arbeitsvertrag zeigte. so weit,so gut. Dann wurde mir eine Teilzeitstelle angeboten,die sich aber nicht mehr mit dem Minijob vertrug( Schicht). Also kündigte ich. Nach 3 Monaten allerdings wurde ich im neuen Job entlassen.Ich rief meinen Ex Chef an ,da ich immer noch auf mein Arbeitszeugnis wartete,und fragte nebenbei ,ob schon Ersatz für mich gefunden sei. Nein,gerne könnte ich wiederkommen. ZU SEINEN BEDINGUNGEN!!! Also keine Lohnfortzahlung und bezahlten Urlaub mehr.Er würde das in den neuen Vertag schreiben. Auf diesen Vertrag warte ich jetzt seit 5 Jahren!!! Krieg ich damit,das er seine Aussage rückgängig macht,weil es ja nichts schriftliches gibt?? Kann ich auf mein Gewohnheitsrecht pochen??
5 Antworten
Also die geseztlichen Mindestbedingungen gelten auch für Deinen mündlichen Arbeitsvertrag, Dazu gehört Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlicher bezahlter Urlaub. Urlaubsgeld nur wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder es der betrieblichen Übung entspricht. Du hast hier schon guten Rat von Alfalfa bekommen. Das andere, sage ich mal nichts zu.
Hallo,
Anspruch auf Entgeltfortzahlung und bezahlten Urlaub besteht aucvh in Minijobs - unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag geregelt ist (oder nicht geregelt ist):
Gruß
RHW
Auf diesen Vertrag warte ich jetzt seit 5 Jahren!!!
Arbeitest Du jetzt ohne Vertrag bei diesem Arbeitgeber oder wartest erst den Vertrag ab?? Nochmal 5 Jahre??
Also. Aktuell hast du einen mündlichen Arbeitsvertrag auf gesetzlicher Basis. Und selbstverständlich hast Du einen rechtlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auch auf bezahlten Urlaub. Selbst wenn nichts schriftlich geregelt ist, stellen die gesetzlichen Regeln die Untergrenze dar, von der auch nicht zum Nachteil nachnunten abgewichen werden kann...
Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht, da Sie selbst gekündigt haben. Aber es gibt gesetzliche Mindestbedingungen auch für Minijobber u. zwar bei Krankheit Lohnfortzahlung und jährlichen Urlaubsanspruch.