Gerichtsvollzieher vor der Tür aufgrund falscher Wohnandresseangabe, was tun ?
Hallo liebe Foraner,
ich habe eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten:
Frage 1: Was kann man im folgenden Fall am besten tun ?. Die Post der Kinder einer Ex-Partnerin landet im Briefkasten ihres Ex-Partners. Es handelt sich um Post von Inkassebüros, Gerichtsvollzieher ..... Die Post ist an die volljährigen Kinder adressiert, mit Vor- und Nachnamen, obwohl sie an der Adresse nie gewohnt haben, nicht wohnen und niemals wohnen werden. Die Gerichtsvollzieher stehen gelegentlich auch an der Tür des Ex-Partners wegen seiner volljährigen Stiefkinder, weil irgend jemand, sehr wahrscheinlich die Kinder selbst, gegenüber den Gläubigern eine falsche Adresse angegeben haben. Die Situation ist für den Wohnungsbesitzer, der mit den Kindern nichts zu tun hat, sehr unangenehm. Die Kinder selbst wohnen in einer WG in einer anderen Gemeinde unter anderen Namen.
Frage 2: Wie kann man es verhindern, dass die Situation sich immer wieder wiederholt ?.
Frage 3: Ist das ein Fall für die Polizei, Einwohnermeldeamt.... ???
Vielen Dank im voraus.
6 Antworten
Man wird nie verhindern können, dass Jemand an der Tür klingelt und fragt, "wohnt hier Michaela Mustermann?"
Man sagt, "Nein" udn er geht.
Wenn in meinem Briefkasten Post landet, die mir nciht gehört, werfe ich sie in den Briefkasten, der richtig ist, wenn es einer Nachbarn ist. Sonst stelle ich sie oben auf die Briefkastenanlage, damit der Postbote am nächsten tag ihn wieder mitnehmen kann. landet der wieder in meinem kosten, kommt der Vermerkt drauf "unbekannt" und fertig.
Das würde ich nicht nur mit Post von den Kindern von meiner EX machen, sondern auch mit der Post von meiner Ex.
Zu Frage 1: Post mit dem Vermerk - Adressat unbekannt dem Postbooten wieder mitgeben.
Zu Frage 2: Der Wohnungsbesitzer solle seinen Vor - und Zunamen an der Klingel anbringen, damit zu sehen ist, wer dort wohnt und gegebenenfalls dem Gerichtsvollzieher Wohnort und (anderen) Namen .der Kinder nennen.
Außerdem würde ich mich - da Du ja Betrug vermutest - mal mit der Polizei unterhalten, wie man gegen solche Subjekte vorgehen sollte.
Was kann man im folgenden Fall am besten tun ?.
Die Post als unzustellbar zurück gehen lassen.
Dem Gerichtsvollzieher Tür aufmachen, Situation erklären und Tür wieder zumachen.
Und wieso unangenehm? Bei mir klingeln auch andauernd Leute an der Tür: Bettler oder Vertreter beispielsweise. Da mach ich das mit dem Tür auf/Tür zu auch immer. Was soll daran unangenehm sein?
Wie kann man es verhindern, dass die Situation sich immer wieder wiederholt ?.
Mach die Tür nicht mehr auf. Und brüll den Briefträger an, ob er nicht lesen kann (bei den heutigen Briefträgern ist das eine rhetorische Frage).
Ist das ein Fall für die Polizei, Einwohnermeldeamt.... ???
Wieso das denn?
Nun, anscheinend kann hier niemand so richtig die Unannehmlichkeiten nachvollziehen...
Frage 1 ist bereits ausführlich beantwortet worden
Frage 2: Du könntest das Geld für einen Anwalt investieren, der jedes der "Kinder" abmahnt. Da die wohl kein Geld haben, würdest Du zum Einen auf den Kosten sitzenbleiben und zum Anderen ware eine Strafgeldandrohung ein zahnloser Tiger.
Frage 3: Du könntest es mit einer Anzeige wegen Betrugsverdachts versuchen.
Post von Inkassebüros, Gerichtsvollzieher ...(...) an die volljährigen Kinder adressiert, mit Vor- und Nachnamen, obwohl sie an der Adresse nie gewohnt haben, nicht wohnen und niemals wohnen werden. Wie kann man es verhindern, dass die Situation sich immer wieder wiederholt ?
Indem man die Sendungen nicht annimmt? Dafür erklärt man dem Postzusteller, wer hier alles nicht wohnt und bittet ihn, die Sendungen vor Zustellung gleich auszusortieren und zu retournieren oder besorgt sich bei der Post die rosa Aufkleber CN 15 (s. Foto) :-)
G imager761