Darf der Gerichtsvollzieher meinen PC mitnehmen?

3 Antworten

Wenn das iPhone dein einziges Telefon ist, ist es unpfändbar.

Mobiltelefone werden eher selten gepfändet; den für eine Versteigerung müssen sie zumindest auf die Werkseinstellung zurückgesetzt werden, und der Vorgang muss ordentlich dokumentiert sein. Das kostet Zeit und Geld und reduziert den erzielbaren Überschuss.

Beim PC kommt es darauf an, ob Dir noch andere Geräte zum Medienempfang zur Verfügung stehen. Je nach PC hätte ich Dir den PC gepfändet und vor Gericht argumentiert, dass Du Internetmedien ja über das Smartphone empfangen kannst; aber ich hab nicht immer Recht bekommen.

Weiteres Problem beim PC ist, wie alt? Wie gut erhalten? Ist es eine Marke?

Kaum jemand kauft einen PC Marke Eigenbau, wenn der Verkäufer nicht genau sagen kann, was verbaut ist. Das heißt, vor der Versteigerung muss das Ding genau angeschaut werden, was eigentlich verbaut ist. Das resetten geht hier einfacher, aber es ist zu prüfen, ob eine Betriebssystemslizenz vorliegt usw. usf.

Notebooks bekommt man relativ gut und einfach verkauft (wenn der Akku noch was taugt). PCs mit Windows-Lizenz gehen auch relativ gut, aber nur wenn es unveränderte Geräte eines Markenherstellers sind.


pinguine 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 20:03

Der GV war da. War alles easy und er hat nur aufgeschrieben das es nichts zu pfänden gibt. Er fragte noch ob ich das Pfändungsschutzkonto habe. Dann hat er mir nur nochmal mitgeteilt das meine Vermögensauskunft noch gültig ist und diese verlängert wird. Ich wundere mich nur warum er überhaupt gekommen ist wenn die Vermögensauskunft noch gültig ist.

Darf der Gerichtsvollzieher meinen PC mitnehmen?

dürfen .... relativ ..... daran wird er ebensowenig wie an dem IPhone interessiert sein - der Gebrauchtwert wäre in Relation zum Aufwand viel zu gering.

diesen für diesen für mein Nebenjob benötige ?

den Du hoffentlich dem JC gemeldet hast ..... sonst könnte der Besuch des GV zur "bösen Falle" werden.


pinguine 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 17:48

Danke für schnelle Antwort. Ja sicher weiss das Jobcenter das. Ich gebe alle 6 Monate die vorläufige und abschließende EKS ab.

Die 40 € Ratenzahlung annehmen.

Im ALG2 sind 25 € zum sparren mit enthalten, zudem gehst du Arbeiten und verdienst darüber einen gewissen Lohn, der nicht anrechenbar ist und dir somit über dem ALG2 Bedarf zur Verfügung steht.

Es müsste dir also möglich sein 40 € im Monat zu zahlen. Das sind nur 9 Monate, dann bist du deine Schulden los. Vom Zuverdienst sind 100 € Anrechnungsfrei und darüber hinaus 20%. Wenn du nur 400 € im Monat verdienst sind das schon 160 € über ALG2. Theoretisch hättest du die Schulden also mit 2 Raten abbezahlt.

Dein I7 wird der GV nicht Pfänden, das ist nur noch Alteisen. Dein PC kann er Pfänden, wenn er höherwertig ist, wie das was du zum Arbeiten brauchst. Aber auch hier -700 € ist ein normaler PC ich glaube kaum, das der Pfändbar ist.


pinguine 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 17:52

Dieses Rechenbeispiel ist zwar gut meint und net gemeint doch sieht die Realität anders aus da ich noch andere Gläubiger habe und tituliert bin. Das wäre schön wenn das alles so einfach wäre. Leider sieht die Realität nicht immer so perfekt aus. Abgesehen davon bezahle ich schon 100€ und selbst das ists chon zu viel.