Muss ich den Gerichtsvollzieher ins Haus lassen?
Wenn man in die unangenehme Situation kommt dass der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt, muss man ihn reinlassen? Kündigt er sich an?
3 Antworten
Er kündigt sich nicht unbedingt direkt an. Du wirst vorgewarnt durch ein Gerichtsurteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Wenn der Gerichtsvollzieher dann ohne Termin vor der Tür steht, muss man ihn nicht unbedigt rein lassen, aber man sollte, außer er hat einen Durchsuchungsbefehl. Falls man verhindert ist, kann man aber auch Termine mit denen ausmachen.
Nein, er kündigt sich nciht an. ihn bis in den Flur zu lassen ist eine frage der Höflichkeit. Dann kann er seinen Spruch aufsagen.
Nach pfändbaren Sachen braucht man ihn nciht suchen zu lassen. Dazu muss er sich dann einen Durchsuchungsbefehl ausstellen lassen.
Wenn er den hat muss man ihn reinlassen. Sonst darf er das mittels Polizei erzwingen.
Nein, aber er wird wieder kommnen. Denn nachdem er den Gläubiger bzw. seinen Rechtsanwalt davon unterrichtet hat, wird er einen entsprechen Antrag auf Hausdurchsuchung und -betretung beim zuständigen Richter beantragen und dieser plichtgemäß den Hausdurchsuchungsbeschluss erlassen. Auftragsgemäß kommt dann wieder der Gerichtsvollzieher und verschafft sich dann notfalls auch zwangsweise Zutritt.