gelegentliche Hotelübernachtungen am Arbeitsplatz
Hallo zusammen,
gerade über meiner Steuererklärung sitzend, sind mir wieder einige Fragen gekommen, in der Hoffnung dass jemand von euch eine Idee dazu hat.
Da ich relativ weit von meinem Arbeitsplatz weg wohne übernachte ich gelegentlich in Hotels bei meiner Arbeitsstätte. Diese kann ich ja von der Steuer als Werbungskosten absetzen.
Frage 1: Wie schaut das mit den (nicht unerheblichen) Parkgebühren am Hotel aus. Sind das auch Werbungskosten die ich absetzen kann?
Frage 2: Ich bekomme von meinem Arbeitgeber Spesen die über den Standardsätzen liegen. Selbstverständlich jedoch nur für die Dienstzeit. Wenn ich diese mit den Standardsätzen ausrechne, ab verlassen der Haustür, überschreiten diese dann gelegentlich die höheren vom AG gezahlten Spesen. Diese Differenz möchte ich in der Steuererklärung angeben. Wenn ich jedoch wie oben beschrieben an einem Tag im Hotel gewohnt habe, kann ich dann die Verpflegungsmehraufwendungen bis 00:00 Uhr bzw. ab 00:00 Uhr für den jew. Tag berechnen (also auch während der Hotelübernachtung) oder nur für die Zeit, bis ich am Hotel ankomme bzw. wieder abfahre?
Vielen Dank für eure Tipps!
1 Antwort
Frage 1 Parkgebühren ja, weil die ja daheim ncith entstanden wären.
Frage 2 Die Spesensätze dürfen nur von Daheim gerechnet werden, wenn von daheim direkt zum Einsatzort gefahren wird, also die Dienstreise zu dem Zeitpunkt begann.
Wenn an dem Tag im Hotel gewohnt wurde, natürlich nur ab Abfahrt beim Hotel (also keine fiktive Zeit von Daheim). Dagilt natürlich ebso für Verpflegungsmehraufwendungen. Mit Ende der Dienstreise ist auch der Mehraufwand beendet.