Darf man als 16 jähriger Azubi als Kaufmann im Einzelhandel samstags arbeiten?
Hallo,
Mir wurde eben mitgeteilt das ich alle 2 Wochen Samstags arbeiten muss als 16 jähriger azubi als Kaufmann im Einzelhandel. Die Öffnungszeiten sind von 09:00 - 13:00 Uhr, allerdings würde ich gerne wissen ob es nicht ins JArbSchG fällt da ich noch nicht volljährig bin.
Ich bedanke mich im voraus auf Ihre hilfreichen Antworten
3 Antworten
Ja das ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz §§ 15 / 16 zulässig :
§15 Jugendarbeitsschutzgesetz: Fünf-Tage-Woche
Minderjährige Azubis dürfen laut § 15 JArbSchG nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden freien Tage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. Da für Jugendliche am Sonntag ein Beschäftigungsverbot gilt, bieten sich deshalb entweder der Samstag oder der Montag an.
Nach § 16 Jugendarbeitsschutzgesetz können zum Beispiel im Handel Jugendliche am Samstag beschäftigt werden. Sie sind an einem anderen Tag der Woche freizustellen. In diesen Fällen ist das Prinzip des arbeitsfreien Wochenendes für Jugendliche durchbrochen.
"Minderjährige Azubis dürfen an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn sie für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag frei bekommen, und zwar in derselben oder der folgenden Woche."
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort! Schönen Abend noch und bleiben Sie gesund 🍀
Warum liest du das gesetz nicht selbst !?
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort! Schönen Abend noch und bleiben Sie gesund 🍀