Darf man als 16 jähriger Azubi als Kaufmann im Einzelhandel samstags arbeiten?

3 Antworten

Ja das ist gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz §§ 15 / 16 zulässig :

https://www.institut-bildung-coaching.de/wissen/ausbildung-hintergrundwissen/das-jugendarbeitsschutzgesetz-jarbschg.html

§15 Jugendarbeitsschutzgesetz: Fünf-Tage-Woche

Minderjährige Azubis dürfen laut § 15 JArbSchG nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden freien Tage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. Da für Jugendliche am Sonntag ein Beschäftigungsverbot gilt, bieten sich deshalb entweder der Samstag oder der Montag an.

Nach § 16 Jugendarbeitsschutzgesetz können zum Beispiel im Handel Jugendliche am Samstag beschäftigt werden. Sie sind an einem anderen Tag der Woche freizustellen. In diesen Fällen ist das Prinzip des arbeitsfreien Wochenendes für Jugendliche durchbrochen.


Benutzer2020 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 19:29

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort! Schönen Abend noch und bleiben Sie gesund 🍀

"Minderjährige Azubis dürfen an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn sie für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag frei bekommen, und zwar in derselben oder der folgenden Woche."


Benutzer2020 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 17:17

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort! Schönen Abend noch und bleiben Sie gesund 🍀

Warum liest du das gesetz nicht selbst !?