Werbungskosten Ehefrau bei Ehemann anrechnen?
Hallo liebe Community,
meine Frau und ich sind nächstes Jahr beide mit unserem Studium fertig. Sie muss allerdings noch die Ausbildung zur Psychotherapie an ihr Psychologiestudium dranhängen. Das kostet leider n Haufen Geld. Also Zweitausbildung auf Basis ihres Studiums kann sie die Kosten allerdings als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies kann sie zu einem, wie im Studium, als Verlustvortrag in der Steuererklärung anerkennen lassen und "einlösen", wenn sie mal etwas verdienen sollte. Nun habe ich allerdings auch gelesen, dass, wenn wir zusammen veranlagt werden bei der Steuer, ihre Werbungskosten auf unser komplettes Einkommen angerechnet werden, da wir quasi als eine Person besteuert werden. Demnach müssten wir doch von Anfang an ihre Kosten für die Ausbildung noch im selben Jahr absetzen können, oder?
Danke für eure Hilfe.
4 Antworten
Auch bei Ehepaare, werden die Einkünfte von jedem der beiden gesondert ermittelt.
Annahme 1:
Du hast 31.000,- Brutto, abzüglicharbeitnehmerpauschale 1.000,- bleibeb 30.000,-. DEine Frau hat Werbungskosten von 4.000,-, also Verlust aus nichtselbständiger Arbeit 4.000,-. Euro Einkünfte werden gegeneinander verrechnet und 26.000,- abzügich Vorsorgepauschale werden versteuert.
Annahme 2
DEin Brutto11.500,-, nach Abzug von Arbeitnehmerpauschbetrag und und Vorsorgepauschale zahlst Du auch als Single keine Steuer.
Deine Frau hat wieder die 4.000,- Euro Werbungskosten udn 4.000,- Euro Verlust dadurch.
Hier wäre die Einzelveranlagung günstiger, weil Du Steuer 0,- hast und die 4.000,- Verlust Deiner Frau auf das nächste Jahr vorgetragen werden.
Wie wfwbinder schon schrieb, kommt es darauf an, ob ihr euch zusammen oder einzeln veranlagen lasst.
Die gängigen Steuerprogramme bieten allesamt die Möglichkeit, nach Dateneingabe beide Veranlagungsvarianten miteinander zu vergleichen und zu schauen, welche günstiger ist,
Man kann das natürlich auch per Hand ausrechnen. Im Fall der Einzelveranlagung werdet ihr beide als einzelne Personen behandelt, also so als wenn ihr nicht verheiratet wäre. Jeder hat sein eigenes Einkommen, nur die eigenen Werbungskosten werden gegengerechnet usw. Die Einkommensteuer wird dann nach dem Grundtarif berechnet.
Bei der Zusammenveranlagung werden auch für jeden von euch Einnahmen und berücksichtigungsfähige Ausgaben "verrechnet" und quasi für jeden ein zu versteuerndes Einkommen als Zwischensumme gebildet. Dieses wird dann zusammengezählt und die Einkommensteuer wird für euch beide gemeinsam nach dem Splittingtarif berechnet. Dabei senken natürlich bleibende Verluste des einen die positiven Einkünfte des anderen.
In der Regel ist die Zusammenveranlagung günstiger.
Hier kannst du gerne noch eine fachlich qualifizierte Antwort zu einer ähnlich lautenden Frage nachlesen. Beantwortet von EnnoBecker :
https://www.finanzfrage.net/frage/studium-der-ehefrau-von-der-steuer-absetzen1
Nimm lieber diesen Link:
https://www.finanzfrage.net/frage/studium-der-ehefrau-von-der-steuer-absetzen?
Wenn das ginge würde ich bei jedem Menschen klingeln und nicht ausgeschöpfte Werbungskostenbeträge abzapfen.
Damit könnte ich locker meine deutlich positiven Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf 0 senken und müsste nie wieder Steuern zahlen!
Und du möchtest dann auch jeden heiraten, bei dem du klingelst?
Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist es demnach möglich, dass ihre Werbungskosten mein Bruttogehalt senken. Oder? Danke für deine Antwort schon einmal!