Gehört ein alter, nicht mehr genutzter Heizöltank zu ererbtem Hausrat?
Habe nach Betreuung einer todkranken Bekannten ihren Hausrat geerbt, um ihn vor dem Sperrmüll zu bewahren; er wurde an Bedürftige verschenkt bzw. gegen Spende weitergegeben. Im Keller steht noch ein seit mehr als 10 Jahren unbenutzter Heizöltank(300x150x130), seit auf Gas umgestellt wurde. Muss ich ihn (auf eigene Kosten) jetzt entsorgen mit der Begründung, er gehöre zum HAUSRAT? Erbe ich das damalige Versäumnis der Eigentümer? Bin auch Testamentsvollstrecker. Drei Neffen sind seit Jahren Schon-Eigentümer des Hauses; die Tante hatte nur Nießbrauchsrecht. Bevor es mich Kopf und Kragen kostet, wäre ich für eine hilfreiche Definiton SEHR, SEHR dankbar!
2 Antworten
Muss ich ihn (auf eigene Kosten) jetzt entsorgen mit der Begründung, er gehöre zum HAUSRAT?
Nein: Hausrat meint "die zur Haushalts- und Lebensführung erforderlichen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung."
Erbe ich das damalige Versäumnis der Eigentümer?
Nein. Grds. haben die rechtsnachfolgenden Eigentümer (Neffen) die Immobilie übernommen "wie sie steht und liegt". Eine mglw. unvollständige Räumung hätte bei Übergabe beseitigt verlangt werden müssen.
G imager761
Die Frage ist leichter gestellt als beantwortet: Wer hat denn den Öltank aufgestellt? Eigentümer oder Nießbraucher? Ich kann mich an eine durchaus vergleichbare Situation erinnern wo in einem Haus Mieter z.T. mit Kohle heizten, zum Teil kleine Öltanks in ihre Keller gestellt hatten und daraus das Öl für ihre Etagenheitungen mit der Kanne entnahmen. Nach Anbringung einer Zentralheizung mußten die Mieter die Tanks auf eigene Kosten entfernen.
Dazu müßte man die örtlichen Gegebenheiten kennen. Oft steht ja auch ein Baujahr auf solchen Öltanks. Wenn das in die Zeit der Nutzung des Nießbrauchsrechts fällt, dürfte es schwierig werden das den Eigentümern anzuhängen.
Wenn das in die Zeit der Nutzung des Nießbrauchsrechts fällt, dürfte es schwierig werden das den Eigentümern anzuhängen.
Tatsächlich? Inwiefern hat die Nießbrauchnehmerin den noch Eigentum (zumal an den Installationen) der Immobilie? Das fiel nun völlig unstreitig den Neffen zu und den Tank hätte von Ihnen bei Übergabe, nicht 10 Jahre später, beseitigt verlangt werden müssen :-)
an den Installation
Tatsächlich? Mit keinem Wort geht der Fragesteller darauf ein, dass der Tank mit dem Haus in irgendeiner Weise fest verbunden ist. Bevor man andere mit überflüssigen Kommentaren belästigt sollte man erst einmal den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
Frage an den Experten, könnte man nicht als Betroffener sagen: DEr Öltank gehörte nicht der Verblichenen.
Dann müßte doch der Hausbesitzer das Gegenteil beweisen, was vermutlich nicht einfach wäre.